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Warum Süßgebäck künftig Salz enthalten kann

Archivmeldung vom 13.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG/Dr. Oetker"
Bild: "obs/Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG/Dr. Oetker"

Ab dem 13. Dezember 2014 gilt eine neue EU-Verordnung für Lebensmittel: die Lebensmittelinformationsverordnung, kurz LMIV genannt. Das Unternehmen Dr. Oetker hat sich bereits frühzeitig mit der neuen Verordnung beschäftigt und wird seine Produktkennzeichnung planmäßig umstellen. Was es mit der neuen Verordnung auf sich hat und welche Vorteile sie dem Verbraucher bietet, erklärt Dr. Petra-Alina Unland, Leiterin für internationales Lebensmittelrecht bei Dr. Oetker.

Dr. Unland: Die neue Verordnung gilt für fast alle Lebensmittel von europäischen Herstellern, die verpackt oder unverpackt sind. Während für alle weiterverarbeiteten Produkte wie zum Beispiel Pizza künftig eine Nährwertkennzeichnung Pflicht ist, können unverarbeitete Lebensmittel, die aus einer Zutat bestehen, hiervon ausgenommen werden. Ausnahmen sind demnach Nüsse, aber auch Kräuter, Gewürze, Hefe, Backpulver, Kaugummi oder alkoholische Getränke mit mehr als 1,2% Alkohol.

Was ändert sich bei den Nährwertangaben?

Dr. Unland: Dr. Oetker macht bereits seit vielen Jahren freiwillig Angaben über die Nährwerte in seinen Produkten, um den Verbrauchern eine Orientierung und Entscheidungshilfe für eine ausgewogene und bewusste Ernährung zu geben. Mit der neuen Verordnung wird diese Nährwertkennzeichnung auf Produktverpackungen für alle Lebensmittelhersteller nicht nur vereinheitlicht, sondern auch verpflichtend. Das bedeutet, spätestens ab 2016 müssen auf jedem Produkt mindestens folgende Nährwerte für 100g/100ml gekennzeichnet sein: Energie in kcal/kJ, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz. Angaben zu Transfettsäuren, Cholesterin, Omega-3-Fettsäuren und Natrium sind innerhalb der Tabelle nicht mehr erlaubt. Eine bestehende Nährwertkennzeichnung muss schon ab dem 13. Dezember 2014 der neuen Verordnung entsprechen.

Gibt es auch Änderungen beim Zutatenverzeichnis?

Dr. Unland: Wie bisher müssen die einzelnen Zutaten eines Produktes immer der Menge entsprechend in absteigender Reihenfolge im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden. Was sich aber zugunsten des Verbrauchers ändert, ist die Hervorhebung der allergenen Zutaten im Zutatenverzeichnis. Bei Dr. Oetker erfolgt das durch Fettdruck und Großschreibung. Zu Allergenen zählen diejenigen Zutaten eines Lebensmittels, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Auch bei "loser Ware" ist die Information zu allergenen Zutaten künftig verpflichtend. Das heißt, der Bäcker muss bei Brötchen mögliche Allergene kennzeichnen, ebenso der Metzger bei Fleisch- und Wurstwaren. Auch Gerichte in einem Restaurant, in einer Kantine oder an einem Imbiss müssen hinsichtlich der Allergene gekennzeichnet sein.

Auf welche Neuerungen müssen sich Verbraucher noch einstellen?

Dr. Unland: Alle Pflichtangaben müssen an einer gut sichtbaren Stelle platziert und gut lesbar sein. Dazu hat der Gesetzgeber eine Mindestschriftgröße festgelegt, die immer abhängig von der Größe der Verpackungsoberfläche ist. Unterschreitet die größte Oberfläche einer Verpackung eine bestimmte Größe, so gibt es Ausnahmen in Bezug auf die Mindestgröße oder die Nährwertkennzeichnung. Ist die größte Verpackungsseite zum Beispiel nur so groß wie eine gewöhnliche Streichholzschachtel, so muss der Hersteller keine Nährwerte angeben. Zudem werden Zubereitungsanleitungen künftig ausformuliert. Bisher war eine Darstellung durch Piktogramme und Symbole möglich. Nach der neuen Verordnung müssen die Zubereitungsanleitungen ausformuliert werden, die Piktogramme können aber als Ergänzung bestehen bleiben.

Hat die neue Verordnung denn nur Vorteile für die Verbraucher?

Dr. Unland: Die neue und für alle europäischen Lebensmittelhersteller geltende Verordnung bringt durchaus Vorteile für den Verbraucher. Durch die einheitlichen Nährwertangaben können beispielsweise Lebensmittel leichter miteinander verglichen werden. Auch die Angabe von Allergenen - nicht nur bei verpackten Lebensmitteln, auch im Restaurant - wird für die meisten Allergiker hilfreich sein. Ein Aspekt, der den Verbraucher irritieren könnte, ist die künftige Deklaration von Salz.

Warum ist die künftige Deklaration von Salz irritierend?

Dr. Unland: Bisher wurde auf den Verpackungen der Natriumgehalt ausgewiesen. Statt Natrium wird aber demnächst Salz angegeben. Es ist allerdings der Natriumgehalt, über den der Verbraucher informiert werden sollte. Denn Natrium ist für den Körper wichtig und reguliert unter anderem den Wasserhaushalt. Bei Menschen mit Bluthochdruck kann Natrium einen ungünstigen Einfluss haben. Sowohl ein Zuviel als ein Zuwenig ist also gesundheitlich bedenklich. Statt dem Natriumgehalt soll aber Salz deklariert werden, weil der Gesetzgeber meint, dies verstehe der Verbraucher besser. So muss alles vorhandene Natrium, auch das natürliche, mit einem Faktor in Salz umgerechnet werden. Das erfolgt, indem der Natriumgehalt mit 2,5 multipliziert wird. Dadurch wirkt der Salzgehalt bei einigen Produkten mitunter recht hoch. Der deklarierte Salzgehalt ist also nur eine Rechengröße. Viele Konsumenten werden davon ausgehen, dass, wenn auf einem Produkt Salz steht, dieses zugefügt wurde. Wer also künftig Kuchen oder Kekse kauft, die mit Backpulver gebacken wurden, wird feststellen, dass diese nun nicht unerheblich viel "Salz" enthalten. Hierbei handelt es sich aber nicht notwendigerweise um Salz, das zugeben wurde, sondern um den Natriumanteil, der im Backpulver enthalten ist.

Werden die Produkte durch die neue Verordnung teurer?

Dr. Unland: Inwiefern einzelne Lebensmittelhersteller, das Handwerk oder Restaurants ihre Preise erhöhen, kann nicht pauschal beantwortet werden. Bei Dr. Oetker ist dies derzeit nicht geplant.

Neue Lebensmittelinformationsverordnung

Die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt in der Europäischen Union (EU) die einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln. Sie gilt ab dem 13. Dezember 2014 verbindlich in allen EU-Mitgliedsstaaten und löst damit die bisherige europäische Etikettierungs-Richtlinie, die deutsche Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung, die europäische Nährwertkennzeichnungs-Richtlinie sowie die deutsche Nährwertkennzeichnungs-Verordnung ab.

Das ändert sich demnächst!

  • Einheitliche Nährwertangaben für alle Produkte
  • Hervorhebung von Allergenen in den Zutatenlisten
  • Deklaration des Salzgehaltes, statt des Natriumgehaltes
  • Neue Mindestschriftgrößen
  • Zubereitungsanleitungen in Worten und Zahlen

Quelle: Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG (ots)

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