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foodwatch : Aigners Aktionsplan täuscht die Verbraucher

Archivmeldung vom 18.02.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sauerbraten und weitere Pferdefleischwaren. Bild: Eschweiler - wikipedia.org
Sauerbraten und weitere Pferdefleischwaren. Bild: Eschweiler - wikipedia.org

Nach der europaweiten Verbrauchertäuschung mit Pferdefleisch täuscht Ilse Aigner die Verbraucher ihrerseits mit ihrem "Aktionsplan". Die Maßnahmen, die die Ministerin als Beratungsgrundlage für die heutige Sondersitzung von Bund und Ländern vorgelegt hatte, stellen nach Einschätzung der Verbraucherorganisation foodwatch folgenlose Ankündigungspolitik dar.

"Frau Aigner schont die eigentlich Verantwortlichen und täuscht mit Scheinmaßnahmen darüber hinweg, dass sie die entscheidenden Schwachstellen nicht beseitigen will", kritisierte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender foodwatch-Geschäftsführer. "Der Handel muss für seine Eigenmarken geradestehen und bei Täuschung oder Gesundheitsgefährdung strafrechtlich als Täter belangt werden."

foodwatch forderte konkrete Untersuchungspflichten zur Sicherstellung der Produktqualität, damit Hersteller und Handelsunternehmen bei Verstößen in Zukunft strafrechtlich belangt werden können. Dann könnten wirkungsvolle Strafandrohungen, die betriebswirtschaftlich gravierende Auswirkungen haben, den Handel aus schierem Eigeninteresse dazu motivieren, alles zu tun, um den Verbrauchern ordentliche Ware zu liefern. Zudem muss es empfindliche Strafen geben, die sich am Umsatz der Firmen orientieren.

Im aktuellen Fall ist nicht deklariertes Pferdefleisch in Eigenmarken von mehreren Handelsunternehmen wie Real oder Kaisers gefunden worden. foodwatch kritisierte die Haftungsverpflichtungen des Handels als völlig unzureichend. "Die Handelsketten verkaufen Produkte unter ihrem eigenen Namen, für deren Qualität und Rechtskonformität sie strafrechtlich aber faktisch nicht belangt werden können", erklärte Matthias Wolfschmidt. "Deshalb brauchen wir gesetzlich festgelegte, konkrete Untersuchungspflichten für die Sicherstellung der Produktqualität." Dann könnten bei Verfehlungen wirkungsvolle Strafandrohungen, die betriebswirtschaftlich gravierende Auswirkungen haben, den Handel aus schierem Eigeninteresse dazu motivieren, alles zu tun, um den Verbrauchern ordentliche Ware zu liefern.

Zudem fehlt laut foodwatch eine klare gesetzliche Verpflichtung der Behörden, ihre Informationen über Täuschung in der Lebensmittelwirtschaft umgehend zu veröffentlichen. Nur durch entsprechende Transparenzverpflichtungen der Behörden könnten die Verbraucher sofort nach Bekanntwerden eines lebensmittelrechtlichen Betrugs- oder Täuschungsdelikts davor bewahrt werden, falsch deklarierte Ware unwissentlich zu kaufen oder verzehren.

"Frau Aigner braucht für die beiden entscheidenden Maßnahmen nicht nach Brüssel zu gehen. Strafrecht und Transparenzgesetzgebung sind in der Europäischen Union ausschließlich Sache der Mitgliedstaaten", so Matthias Wolfschmidt. "Die Bundesregierung muss schnellstmöglich spezielle Untersuchungsverpflichtungen im Lebensmittelstrafrecht festschreiben und Verstöße entsprechend strafbewehren. Und sie muss dafür sorgen, dass die Behörden in Zukunft nicht die Betrüger decken, sondern den Schaden für die Betrogenen durch klare Informationsvorschriften bestmöglich reduziert."

Möllenberg fordert regionalen Herkunftsnachweis und Informantenschutz

"Ein nationaler Aktionsplan mit erweiterten Untersuchungen, aktuellen Verbraucherinformationen und einem Frühwarnsystem, wie ihn Bundesverbraucherministerin Aigner heute vorstellen will, reicht nicht aus. Notwendig ist Nachhaltigkeit statt Aktionismus. Die Weichen müssen langfristig gestellt werden." Seit Jahren fordere die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Transparenz vom Acker bis auf den Tisch. Dazu gehöre die Kennzeichnung nicht nur aller Bestandteile von Lebensmitteln, sondern auch der regionalen Herkunft, hat der NGG-Vorsitzende Franz-Josef Möllenberg erklärt. Regionalität bietet auch Schutz: Anonyme Warenströme werden so vermieden.

"Auch wenn es vor kriminellen Machenchaften keinen absoluten Schutz gibt, müssen die Hürden sehr viel höher gelegt werden - mit einem gesetzlichen Informantenschutz. Beschäftigte in den Produktionsbetrieben oder im Handel sind die ersten, die auf Missstände und Verstöße gegen geltendes Recht aufmerksam machen und Lebensmittelskandale verhindern könnten. Sie müssten besser vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen bis hin zur Kündigung geschützt werden.

"Die Fehler liegen im System. Angesichts globaler Warenströme reicht es nicht aus, die Lebensmittelkontrolle und die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit in die Hände der Bundesländer zu legen. Das ganze Kontrollsystem muss auf den Prüfstand. Kontrolldichte und Sanktionen reichen nicht aus. Bis heute fehlt ein bundesweit verbindliches Modell zur Veröffentlichung von Ergebnissen. Darüber hinaus sind länderübergreifende Kontrollen dringend geboten. Hinter Europa oder dem Föderalismus darf sich Aigner nicht verstecken. Notfalls muss Deutschland im Alleingang handeln. Die Strafen für Verstöße gegen geltendes Recht müssen drastisch erhöht werden", forderte Möllenberg.

Billiges Fleisch ist ein grundsätzliches Problem: Eine qualitativ hochwertige Fleischproduktion ist zu Niedrigstpreisen und zu Niedrigstlöhnen, die Werkvertragsarbeitnehmern aus Südosteuropa gezahlt werden, nicht möglich. Qualität hat ihren Preis. Das sollte auch den Verbrauchern, die nur nach dem Prinzip "Hauptsache billig" einkaufen, bewusst sein.

Quelle: foodwatch e.V. / Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) (ots)

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