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Verbraucher in Niedersachsen sollen 80 000 Euro für Informationen über Fleischproben zahlen

Archivmeldung vom 12.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thomas Weiss / pixelio.de
Bild: Thomas Weiss / pixelio.de

Salmonellen im Hähnchenfleisch, Bakterien im Schweinemett oder gleich ein Kilo Gammelwurst in der Tiefkühltruhe - wer wissen will, wer das Zeug dem Bürger anbietet, muss erst einmal tief in die Tasche greifen. Diese Erfahrung machte jetzt die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch, wie die hannoversche "Neue Presse" berichtet. 80  000 Euro für die Auskunft über im Jahr 2011 beanstandete Fleischproben sollte Foodwatch an die niedersächsische Lebensmittelbehörde Laves in Oldenburg zahlen. Also für Informationen, die bereits vorliegen.

"Es liegt im Ermessen der Ämter, welchen Aufwand sie für die Beantwortung der Fragen aufwendet", erklärt Anne Markwardt, Verbraucherrechtsexpertin von Foodwatch, der "Neuen Presse". Hier schien der veranschlagte Aufwand immens. "Wir hatte im Laves angefragt, welche Beanstandungen es im Jahr 2011 gegeben hatte. Die schauten in die Datenbank, sagten, da gibts Proben aus 726 Betrieben - der Aufwand kommt dann mit der Informationsübermittlung." Sprich, Daten müssen zusammengetragen werden, Briefe an die Lebensmittelbehörden der jeweiligen Kommunen geschrieben, betroffene Unternehmen angehört werden und danach entschieden werden, ob die Information herausgegeben werden kann. Macht summa summarum um die 80  000 Euro.

Foodwatch beantragte daraufhin die Auskünfte nur zu den als gesundheitsgefährdend oder gesundheitsschädlich eingestuften Proben. Was dann "nur" noch 10 000 Euro kosten sollte. Also wurde die Auskunft für gesundheitsschädigende Proben nur noch für die Monate September bis Dezember 2011 verlangt. "Dafür sollten wir 1900 Euro zahlen." In nur einem Fall, es ging um Hackepeter mit Salmonellen, "wurden bisher schließlich tatsächlich Informationen an Foodwatch weitergeleitet und zwar zwei Monate nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist", so Markwardt. Da stellt sich nicht nur Foodwatch die Frage, was dieses Verbraucherinformationsgesetz (VIG) taugt, nach dem jeder Bürger das Recht hat, Informationen über seine Lebensmittel zu erhalten. Und vor allem darüber, wer im besten Fall eklige und im schlimmsten gesundheitsgefährdende Lebensmittel herstellt oder anbietet. Die Kosten der Anfragen stellen auf jeden Fall sehr hohe Hürden dar. Anne Markwardt sagt dazu: "Mit der Novellierung des VIG im vergangenen Jahr hat sich die Kostenregelung geändert." Bis zu 1000 Euro mussten vorher vom Anfragenden bezahlt werden, alles darüber hinaus war kostenfrei. "Jetzt ist es kostenfrei bis zu 1000 Euro und alles darüber hinaus muss bezahlt werden. In Niedersachsen kommt man für nur wenige Proben über die 1000 Euro - in unserem Fall waren es 1900 für gerade mal drei Proben."

Behörden verschleppen Bürger-Anfragen

Behörden in Nordrhein-Westfalen verweigern Verbrauchern gesetzlich zugesicherte Informationen zu Lebensmittelproben, verschleppen Anträge auf Auskunft oder schrecken Bürger mit horrenden Gebührenandrohungen ab. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherorganisation Foodwatch nach einem Praxistest. Die Ergebnisse liegen der WAZ vor.

Foodwatch hatte im September 2012 bei 49 Kreisbehörden des Landes um Auskunft über die Fleischkontrollen in NRW in 2011 gebeten und sich dabei auf das neue Verbraucherinformationsgesetz berufen. Das Gesetz sichert Bürgern schnelle und kostengünstige Auskünfte zu. Konkret wollten die Verbraucherschützer wissen, wie oft Kontrolleure auf gesundheitsschädliche Lebensmittelproben gestoßen waren, bei welchen Firmen es Beanstandungen gab und ob Verstöße verfolgt wurden. Fazit nach einem Jahr: Nur in fünf von 49 Fällen habe man vollständig und kostenfrei Zugang zu den Informationen erhalten. Ausweichmanöver, Ablehnungen oder Wartezeiten von bis zu einem halben Jahr seien die Regel gewesen. Einige Anfragen seien bis heute nicht beantwortet, weil Unternehmen gegen die Herausgabe der Informationen klagten, berichtet Foodwatch. "In Nordrhein-Westfalen geht es zu wie im Wilden Westen", kritisiert Foodwatch-Mitarbeiterin Anne Markwardt. Mitunter hätten Behörden nach monatelangem Nichtstun Kosten von mehreren Tausend Euro für die Bearbeitung der Anfragen verlangt. So habe die Stadt Essen Auskünfte über 140 beanstandete Fleischproben nur gegen Zahlung von 19600 Euro geben wollen. Andere Kommunen hätten im gleichen Fall keine Kosten berechnet. Borken und Olpe hingegen hätten gedroht, auch die Kosten für Gerichtsverfahren, die durch Klagen der betroffenen Unternehmen ausgelöst werden könnten, in Rechnung zu stellen. Krefeld habe Auskünfte grundsätzlich verweigert, "weil Fleischproben EDV-mäßig nicht erfasst seien". Markwardt: "Es bleibt dem Ermessen, der Laune und der Willkür des Beamten überlassen, welche Informationen veröffentlicht werden - und was diese kosten sollen. NRW-Verbraucherminister Johannes Remmel zeigte sich auf Anfrage von der unterschiedlichen Gebührenerhebung überrascht: "Die Auslegung einiger Kommunen wirft berechtigte Fragen nach deren Rechtmäßigkeit auf."

Quelle: Neue Presse Hannover - WAZ (ots)

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