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Datenschutz gehört nun endgültig in die Chefetage

Archivmeldung vom 12.12.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de
Bild: Andreas Morlok / pixelio.de

Die neue EU-weite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat es in sich. Unternehmen und Mitarbeiter, insbesondere die Geschäftsleitung sowie deren Datenschutzbeauftragte sollten gut aufgestellt sein. Hierfür hat die bfkm GmbH zusammen mit easytraining ein kurzweiliges 45-minütiges Onlinetraining über die wichtigsten Anforderungen entwickelt. So können Unternehmen ohne enorme Weiterbildungsinvestitionen für Geschäftsleitung, Fachbereichsleitung, Mitarbeiter und betriebliche Datenschutzbeauftragte eine qualifizierte Ausbildung nach aktuellem Recht zu BDSG und EU-DSGVO erwerben.

"Wir erleben gerade, dass sich Unternehmen noch nicht ausreichend mit den Anforderungen der DSVGVO auseinandergesetzt haben. Ein Unternehmen mit 100 Mitarbeitern in verschiedenen Fachbereichen benötigt aber mindestens 6 Monate hierfür. Die Grundlage für Geschäftsleitung, Management und Datenschutzbeauftragten ist das Wissen, was hat sich verändert und was bedeutet das für mein Unternehmen, für meine Abteilungen, meine Mitarbeiter. Es ist höchste Zeit geschäftskritischen Ereignissen vorzubeugen. Dafür haben wir ein online-Training entwickelt, das den Anforderungen kleinerer Unternehmen bis zum gehobenen Mittelstand nach Qualität bei bezahlbarer Leistungen entspricht", sagt Frau Katrin Seidel, Geschäftsführerin von bfkm.

Das online-Training der bfkm GmbH vermittelt kompakten Überblick über die Fakten und Grundsätze der neuen EU-weiten Datenschutz Grundverordnung (DSGVO). Das Training liefert alle notwendige Grundlagen und aktuelles Wissen. Zum Nachweis der erworbenen Fachkunde erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. Darüber hinaus werden Kunden auch im Umsetzungsprozess in den jeweiligen Fach- oder Aufgabenbereichen mit Praxis-Workshops und moderierten Fachforen unterstützt.

Die Fakten Am 25.05.2018 tritt die neue EU-weite Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Unternehmen aufgefordert, personenbezogene Daten von EU-Bürgern nach den neuen Maßgaben des BSDG zu handhaben und deren Nutzung zu überwachen. Die künftigen drastischen Regelungen erlauben, dass Datenschutzverstöße mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes sanktioniert werden.

Alle Unternehmen, in denen mindestens 10 Personen (auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer zählen dazu) mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, obliegt die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Zu Verarbeitung personenbezogener Daten gehören zum Beispiel die Nutzung eines E-Mail-Programms, gespeicherten Personaldaten im Unternehmen, die Pflicht auf Vergessenheit und das Kopplungsverbot bei Einwilligungen. Datenschutzbeauftragte sind neu in der Pflicht, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen im Unternehmen und den Fachbereichen zu überwachen und verantworten die aktive Schnittstelle zur Aufsichtsbehörde, mit der sie direkt zusammenarbeiten.

Durch die Datenschutzgrundverordnung werden ab Mai 2018 auch die Anforderungen an die Dokumentationspflicht deutlich verschärft. Es gilt die Nachweispflicht, geeignete Schutzmaßnahmen kontinuierlich getroffen und umgesetzt zu haben.

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://bfkm-halle.de/datenschutz sowie telefonisch unter 0345-682 39-23.

Quelle: bfkm GmbH (ots)

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