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Patentverletzung durch BigBen Interactive

Archivmeldung vom 13.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wii Remote, Vorder- und Rückseite. Bild: Oh-moo on ja.wikipedia
Wii Remote, Vorder- und Rückseite. Bild: Oh-moo on ja.wikipedia

Nintendo begrüßt das Urteil des Landgerichts Mannheim im Rechtsstreit mit BigBen Interactive. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass BigBen Nintendos Patent EP 1 854 518 verletzt hat, das die Wii-Remote schützt. Nintendo sieht nun der Entscheidung in einem weiteren Streitfall entgegen, in dem die mögliche Verletzung eines Gebrauchsmusters geklärt werden soll, das den Nunchuk schützt.

Nintendo setzt seine geistigen Eigentumsrechte weltweit aktiv durch und ergreift Maßnahmen, um den Vertrieb von Geräten zu unterbinden, die rechtswidrig von Nintendos patentierter Technologie Gebrauch machen.

Sollte sich BigBen entscheiden, Berufung gegen das Urteil einzulegen, so ist Nintendo überzeugt, dass die Entscheidung des Landgerichts Mannheim auch in zweiter Instanz bestätigt wird. Gleichzeitig ist das Unternehmen zuversichtlich, dass die Rechtsbeständigkeit des Patents EP 1 854 518 im derzeit anhängigen Einspruchsverfahren vor dem Europäischen Patentamt bestätigt werden wird. 

Quelle: Nintendo Deutschland

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