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Die acht merkwürdigsten Steuervorteile

Archivmeldung vom 22.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Die acht merkwürdigsten Steuervorteile.  Bild: "obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V."
Die acht merkwürdigsten Steuervorteile. Bild: "obs/Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V."

Die Kosten für den CO2-Ausgleich einer Urlaubsreise oder für einen Föhn, für Viagra oder den Schutz vor Elektrosmog: Wir zeigen Ihnen acht Steuervorteile der besonderen Art - einige davon wirklich hilfreich, andere einfach nur sonderbar. Außerdem: Welche irrwitzigen Dinge deutsche Steuerzahler absetzen wollten, aber nicht durften. Zum Beispiel der behindertengerechten Umbau einer Motoryacht oder das Schweigegeld an einen Erpresser.

Diese acht etwas ungewöhnlichen Steuervorteile gibt es:

1. Nicht die Urlaubsreise, aber der CO2-Ausgleich für den Flug ist absetzbar

Die Kosten für den Privaturlaub kann man nicht von der Steuer absetzen. Wer aber klimabewusst reist, darf immerhin die Kosten für den CO2-Ausgleich in der Steuererklärung eintragen. Als Wiedergutmachung für die Umweltverschmutzung überweist der Passagier Geld an eine Klimaschutzorganisation und kann diesen Ausgleich von der Steuer absetzen. Bedingung: Die Klimaschutzorganisation ist steuerbegünstigt. Dazu gehören zum Beispiel gemeinnützige Vereine und Stiftungen.

Übrigens: Mittlerweile lassen sich nicht nur Flugreisen, sondern auch Zug- oder Schiffsreisen inklusive Hotelaufenthalte CO2-neutral buchen. In diesem Fall können auch die Kosten für die Kohlendioxid-Kompensation der Anreise sowie des Hotelaufenthalts abgesetzt werden.

2. Rechnungen für Toupet, Perücke oder Haartransplantation sind absetzbar

Wer seine Haare aufgrund einer Krankheit verloren hat, kann die Kosten für den Haarersatz oder die Haartransplantation als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Vor der Investition sollte allerdings ein ärztliches Attest vorliegen.

3. Kosten für die Antibabypille kann man absetzen

Die Kosten für die Pille können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Schwangerschaftsverhütung aus medizinischen Gründen notwendig ist. Das kann der Fall sein bei hormonell bedingter Akne oder bei Zyklusstörungen.

4. Kosten für Viagra sind absetzbar

Für Viagra oder ein anderes Potenzmittel gilt das gleiche Prinzip: Die Kosten sind als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzbar, wenn das Medikament vom Arzt verschrieben wurde. In Deutschland sind die blauen Viagra-Pillen ohnehin verschreibungspflichtig - der Patient erhält sie nur in der Apotheke gegen ärztliches Rezept.

Übrigens: Beides, sowohl die Rechnungsquittungen als auch die ärztlichen Verschreibungen für Viagra oder die Antibabypille sollten der Steuererklärung im Original beigefügt werden. So lässt sich belegen, dass der angegebene Betrag tatsächlich bezahlt wurde und es für jede Rechnung auch ein Rezept gab.

5. Ein Föhn als Arbeitsmittel ist absetzbar

Benutzt ein Architekt in seinem Büro einen Föhn ausschließlich zum Trocknen seiner Tusche, kann er die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Zu diesem sehr speziellen Steuervorteil kam es durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs, das bereits im Jahr 1970 gefällt wurde (BStBl. 1971 II S. 17).

6. Die Baukosten zum Schutz vor Elektrosmog kann man absetzen

Zwei bis sechs Prozent der Deutschen halten sich laut Bundesamt für Strahlenschutz für "elektrosensibel". Sie reagieren mit Panikattacken, Migräne oder Tinnitus auf Elektrosmog. Zum Schutz vor den Strahlen von Strommasten oder Mobilfunkbasisstationen lassen viele Betroffene ihre Wohnung professionell abschirmen. Das kann teuer werden, aber einen Teil der Kosten für spezielle Fenster oder Türen, Bodenbeläge oder Wandfarben zum Schutz vor Elektrosmog kann man als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

7. Kosten für neue Möbel wegen Formaldehydbelastung sind absetzbar

Sind Möbel so stark mit Formaldehyd belastet, dass sie gesundheitsgefährdend sind, kann man die Kosten für neues Mobiliar als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das urteilte der Bundesfinanzhof im Mai 2002 (BStBl. 2002 II S. 592). Wichtig ist, dass vor dem Kauf der neuen Wohnungseinrichtung ein entsprechendes Gutachten vorliegt, zum Beispiel vom Gesundheitsamt, TÜV oder DEKRA. Liegt die Formaldehydkonzentration über dem von den Gesundheitsämtern festgelegten Wert, ist damit eine konkrete Gesundheitsgefährdung nachgewiesen und die Anschaffungskosten neuer Möbel sind absetzbar.

Übrigens: Falls die Schadstoffbelastung geringer ist, kann das bei empfindlichen Menschen zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen. Für sie gilt dann folgende Ausnahmeregelung: Zusätzlich zum technischen Gutachten muss durch amtsärztliches Attest nachgewiesen werden, dass die Schadstoffbelastung ursächlich für die gesundheitliche Beeinträchtigung ist. Ein solches Attest muss vor dem Austausch des Mobiliars eingeholt werden, dann sind die Kosten absetzbar.

8. Preisgelder im Amateursport sind steuerfrei

Wer einen Amateursport betreibt, kann gewonnene Preisgelder steuerfrei behalten. Bedingung: Der Fiskus schätzt den Sport als Liebhaberei ein. Wenn nicht, werden Steuern für die Turniergewinne fällig. Ob ein Amateursport als Liebhaberei angesehen wird oder nicht, das entscheiden Finanzamt oder Finanzgericht im Einzelfall. Dabei wird geprüft, ob der Amateursportler eine sogenannte Einkunftserzielungsabsicht hat. Anders gesagt: Will der Sportler Geld mit seinem Sport verdienen oder steht für ihn der Spaß im Vordergrund?

Behindertengerechte Motoryacht, Erpressergeld, Schönheits-OP: Diese Kosten sind nicht absetzbar

Der Besitzer einer Motoryacht hatte sein Boot behindertengerecht umgebaut. Die Kosten dafür wollte er als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Weder Finanzamt noch Finanzgericht erkannten allerdings die Notwendigkeit für einen solchen Umbau an. Denn als außergewöhnliche Belastung gelten Kosten nur, wenn sie zwangsläufig entstanden sind.

Ähnlich entschied ein Finanzgericht, als es um Schweigegeld an einen Erpresser ging. Ein Ehepaar kaufte im Urlaub einen Teppich, den ihnen der Händler nach Hause liefern ließ. Im Nachhinein erpresste der Teppich-Verkäufer das Paar mit angeblich versäumten Zoll-Zahlungen. 14.500 Euro trug das Paar in der Steuererklärung als Kosten für ein "Ermittlungsverfahren wegen Erpressung" ein - ohne Erfolg auf Anerkennung.

Auch keine Kosten absetzen kann, wer Reparaturkosten am Auto hat, weil er beim Tanken Benzin und Diesel verwechselte. Genauso wenig können die Spende an den Papst, Mitgliedsbeiträge für den Golfclub, Rechnungen für Schönheitsoperationen oder die Kosten für das Einfrieren von Nabelschnurblut von der Steuer abgesetzt werden.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (ots)

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