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Experten warnen: Wer Alkohol trinkt, riskiert auch als Fußgänger seinen Führerschein

Archivmeldung vom 04.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: S.  Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: S. Hofschlaeger / pixelio.de

Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) warnt: Auch wer als Fußgänger durch übermäßigen Alkoholgenuss auffällig wird, kann seinen Führerschein verlieren. Hintergrund ist ein kontroverses Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz (Az.: 3 L 823/12.MZ), welches von immer mehr Straßenverkehrsämtern in Deutschland angewendet wird: Stellt die Polizei einen Alkoholwert von mehr als 1,6 Promille fest, muss sich der Betroffene einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) unterziehen - auch wenn er das Auto vorsorglich stehen gelassen hat.

Besteht er diese nicht, droht automatisch der Entzug der Fahrerlaubnis. Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des VFBV, sieht diese Praxis kritisch: "Das Mainzer Urteil basiert auf der Annahme, dass einmaliges Auffälligwerden ein Indiz für eine ausgeprägte Alkoholproblematik sei. Hier wird eine Kausalität unterstellt, die sich in den wenigsten Fällen belegen lässt - eine gefährliche Entwicklung im deutschen Verkehrsrecht."

Basis des Urteils war die Festnahme eines randalierenden Mannes: Obwohl es keine erkennbare Absicht oder Möglichkeit für den Mann gab, sich hinter das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, wurde ein Bluttest vorgenommen, dessen Resultat weit über der 1,6 Promillegrenze lag. Die Folge: Der Mann musste sich einer MPU unterziehen - bei Nichtbestehen des Tests wäre seine Fahrerlaubnis entzogen worden. Besonders problematisch: MPUs haben eine Durchfallquote von mehr als 33 Prozent. Entsprechend kommt das Mainzer Urteil einem automatischen Führerscheinentzug von mehr als einem Drittel der Betroffenen gleich. Doch auch bei Bestehen der MPU ist der Schaden groß: Für die Untersuchung werden zwischen 340 und 740 Euro fällig, die es aus eigener Tasche zu zahlen gilt.

Das Mainzer Gericht weist in seinem Urteil auf wissenschaftliche Erkenntnisse hin, nach denen mehr als 1,6 Promille Alkoholgehalt im Blut ein Anzeichen für eine überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung sei. Entsprechend sei die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Betroffene künftig unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führe. Aus Sicht von Mathias Voigt ein nicht nachvollziehbarer Rückschluss: "1,6 Promille entsprechen etwa 1,5 Litern Wein oder fünf großen Gläsern Pils - das kommt zu Karneval, dem Oktoberfest oder auch auf privaten Feiern durchaus mal zusammen. Definitiv zu viel, um sich hinter das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, aber ebenso wenig Anlass für eine solche haltlose Generalisierung."

Quelle: Bußgeldkatalog.org (ots)

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