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"Gut" oder "durchschnittlich"? Wenn es um die Bewertung einer Wohnlage geht

Archivmeldung vom 05.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"
Bild: "obs/Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)/Bundesgeschäftsstelle LBS"

Ob die Umgebung einer Immobilie als "gute" oder "durchschnittliche" Wohnlage bewertet wird, das kann durchaus entscheidend sein. Denn die Antwort auf diese Frage hat unter Umständen eine andere Einordnung nach dem jeweils geltenden Mietspiegel zur Folge.

In der Stadt Mannheim stritten sich Eigentümer und Mieter darum. Auch eine Stellungnahme der Stadt als der für den Mietspiegel verantwortlichen Behörde wurde einbezogen. Am Ende musste nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS höchstrichterlich geklärt werden, wer denn nun eigentlich in letzter Konsequenz zwischen "gut" und "durchschnittlich" oder anderen möglichen Zuschreibungen unterscheiden kann. Das ist nach Überzeugung des BGH das jeweils erkennende, mit der Sache befasste Gericht.

(Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 82/15)

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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