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Ex-Verfassungsgerichts-Präsident (NRW) plädiert für flexiblere Handhabung des Namensrechts bei Anträgen von Familien mit ausländischen Wurzeln

Archivmeldung vom 28.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, fordert eine flexiblere Handhabung des deutschen Namensrechts. Wenn Familien mit ausländischen Wurzeln ihren fremd klingenden Namen ändern wollten, um so Diskriminierungen insbesondere ihre Kinder zu verhindern, sollten Verwaltungen und Gerichte dies als einen "wichtigen Grund" akzeptieren, den das deutsche Namensrecht für einen Namenswechsel verlangt. "Wer sich gegen eine Diskriminierung erfolgreich zur Wehr gesetzt hat, ist vor Wiederholungen keineswegs sicher, solange er den Namen trägt, an dem sich die Diskriminierung nun einmal festmacht", schreibt Bertrams im "Kölner Stadt-Anzeiger".

Nachhaltigen Schutz verspreche hier nur eine Namensänderung. "Wie ja auch bei den anstößigen Namen Spott und Häme erst dann ein Ende haben, wenn die Träger dieser Namen anders heißen", argumentiert der Jurist. Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig, das einer türkisch-deutschen Familie den beantragten Namenswechsel mit der Begründung untersagt hatte, ein ausländischer Familienname allein rechtfertige eine Namensänderung nicht. Es müsse eine schwerwiegende Beeinträchtigung nachgewiesen werden. Diese Entscheidung greife zu kurz, kritisiert Bertrams. So träfen etwa türkische Namen "im wirtschaftlichen und sozialen Leben in Deutschland nach wie vor auf erhebliche Vorurteile".

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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