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Verbraucherschützer begrüßen Vorgehen gegen Facebook-Tochter WhatsApp

Archivmeldung vom 28.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
WhatsApp: Anwendung lässt die Daumen glühen. Bild: flickr.com/Sam Azgor
WhatsApp: Anwendung lässt die Daumen glühen. Bild: flickr.com/Sam Azgor

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat es begrüßt, dass der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar per Verwaltungsanordnung der Facebook-Tochter WhatsApp verboten hat, Daten deutscher Nutzer des sozialen Netzwerks zu erheben und zu speichern. "Wir sehen uns durch die Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz bestätigt. Sie bestärkt die kritische Ansicht der Marktwächterexperten zur Datenübertragung von WhatsApp an Facebook", sagte der VZBV-Jurist Christopher Kunke aus dem Marktwächter-Team "Nutzergenerierte Inhalte" in der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen dem "Handelsblatt".

Die fehlende Einwilligung in die Datenübertragung, als auch die Datenweitergabe der unbeteiligten Telefonbuchkontakte seien wesentliche Punkte der Abmahnung, "die nun auch die Hamburger Behörde in der Verwaltungsanordnung aufgreift".

WhatsApp hat nach einer vom VZBV gewährten Fristverlängerung bis zum 14. Oktober Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. WhatsApp muss aber im Gegenzug Nutzern, deren Account inzwischen deaktiviert wurde, erneut Zugriff auf die App geben, damit diese die Möglichkeit haben ihre Daten und den Account löschen zu können.

"Das Marktwächterteam bittet Verbraucher darum, weiterhin Auffälligkeiten bei der Nutzung von WhatsApp über das Beschwerdepostfach auf marktwaechter.de den Verbraucherschützern zu melden", erklärte der VZBV.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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