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Zuhause pflegen in Corona-Zeiten: Diese Hilfen gibt es für Angehörige

Archivmeldung vom 18.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Es ist eine verzwickte Situation: Angehörige von Pflegebedürftigen sind während der Corona-Pandemie oft die Hauptbezugsperson - durch den vielen und engen Kontakt aber eben auch das Hauptinfektionsrisiko. "Sich selbst und den Hilfsbedürftigen vor einer Ansteckung zu schützen bedeutet im Alltag noch mehr Pflegearbeit alleine leisten zu müssen", sagt Sigrun Fuchs, Vorstandsmitglied des Bundesverbands "wir pflegen!" im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".

Grund für den zusätzlichen Aufwand: Der Kontakt zu Dritten sollte auf das Nötigste beschränkt, die sogenannten AHA-L-Regeln unbedingt streng befolgt werden.

Wichtig: Auf die eigene Gesundheit achten

Abstand halten ist natürlich nicht möglich, wenn man den anderen gerade wäscht oder ihm beim Toilettengang hilft. Das Tragen eines Mundschutzes ist dabei unbedingt zu empfehlen, vor allem, wenn man nicht im selben Haushalt lebt. Wer Erkältungssymptome zeigt oder Kontakt mit einem Corona-Infizierten hatte, sollte sich an seinen Hausarzt wenden, der entscheidet was zu tun ist. Dann kann es auch sinnvoll sein, die Pflege kurzzeitig abzugeben. Generell ist für pflegende Angehörige wichtig, auf die eigene Gesundheit zu achten. Dazu zählt genug Auszeiten zu nehmen und sich selbst etwas Gutes zu tun, zum Beispiel ein Video-Treffen mit Freunden oder ein Spaziergang. Corona-Impfungen werden demnächst eine Entlastung bringen und verhindern, dass die Pflegenden selbst schwer an Covid-19 erkranken.

Anspruch auf finanzielle Leistungen

Angehörige, die sich um einen Pflegefall kümmern, haben außerdem den Anspruch auf Leistungen wie zum Beispiel das Pflegeunterstützungsgeld. Damit wird ausgefallenes Gehalt ersetzt, wenn ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig wird. Wenn der Helfende einen freien Tag benötigt, kann er sich bei der häuslichen Pflege vertreten lassen. Der Anspruch besteht ab dem Pflegegrad 2. Zusätzlich wird pflegenden Angehörige ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich für zusätzliche Hilfe - etwa im Haushalt oder für Einkäufe - erstattet. Wegen des zusätzlichen Bedarfs an Schutzmasken, Einmalhandschuhen und Desinfektionsmitteln werden noch bis zum 31. März 60 Euro monatlich erstattet, danach gilt voraussichtlich wieder der normale Satz von 40 Euro. Mehr Informationen dazu erhalten Betroffene über das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums (Telefon: 030 / 20 17 91 31, E-Mail: [email protected]).

Quelle: Wort & Bild Verlag - Gesundheitsmeldungen (ots)


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