Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Tipps & Tricks Finanzen PC-Gebühren an GEZ nur noch unter Vorbehalt zahlen

PC-Gebühren an GEZ nur noch unter Vorbehalt zahlen

Archivmeldung vom 05.10.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.10.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach einer Forsa-Umfrage vom Herbst 2006 lehnen 88% der Internet-Nutzer Rundfunkgebühren für PCs und Handys ab. Dennoch verlangt die GEZ ab dem 01.01.2007 von immer mehr Betrieben, Freiberuflern und Privatpersonen, die PC-Gebühr zu zahlen. Ende 2007 könnte schon über 100.000 Betriebe betroffen sein.

Viele Betriebe und Kleinunternehmer zahlen die PC-Gebühr, obwohl sie die Gebühr als sachfremd und ungerecht ablehnen. Gleiches gilt auch für Privatpersonen ohne Fernseher und Radio, die einen PC oder ein Handy besitzen. Denn bei einer Gebührenverweigerung entsteht wegen eines relativ kleinen Zahlbetrags erheblicher Aufwand, da vor den Verwaltungsgerichten geklagt werden muss.

Ein neue Lösung bietet jetzt der Musterbrief an die GEZ, den akademie.de als kostenlosen öffentlichen Praxistipp (am Ende des Berichts) anbietet.

Wer von der GEZ zu PC-Gebührenzahlungen verdonnert wurde, zahlt brav die monatliche PC-Rundfunkgebühr. Zugleich erklärt man per Musterbrief gegenüber der GEZ, dass man die PC-Gebührenzahlungen ab jetzt nur noch unter Vorbehalt zahlt.

So sichert man sich die Option auf spätere Rückerstattung dieser Rundfunkgebühren. Beispielsweise für den Fall, wenn die Gerichte später die PC-Gebühren für verfassungswidrig erklären. Oder wenn sich die Rechtsmeinung von akademie.de bestätigt, dass auf einem Grundstück für eigene PCs und Handys wegen Gebührenbefreiung nach § 5, Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag keine GEZ-Gebühren gezahlt werden müssen, wenn es auf dem Grundstück irgendwo schon ein anderes Rundfunkgerät vorhanden ist und der eigene PC oder das Handy nicht nur privat - sondern auch beruflich, für den Verein oder den Betrieb - genutzt wird.

Wer keinen Brief an die GEZ schreibt und seine Gebührenzahlungen unter Vorbehalt stellt, wird später nichts zurück erhalten. Auch wenn die Gerichte feststellen sollten, dass der PC-Gebühreneinzug rechtswidrig war.

Die 10 Minuten Zeitaufwand, die Sie benötigen, um den Musterbrief anzupassen und an die GEZ zu schicken, könnten sich lohnen. Sie müssen im Musterbrief nur Ihre Adresse, Ort, Datum und Ihre GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen, den Brief unterschreiben und per Einschreiben/Rückschein abschicken.


------ Musterbrief ------

Ihre Absender-Adresse

An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Postfach

50403 Köln

Ort, Datum

Durch Einschreiben/Rückschein - Teilnehmer-Nummer: (hier GEZ-Teilnehmer-Nummer eintragen)

Zahlung von Rundfunkgebühren für PCs, Handys, etc. ab sofort nur noch unter Vorbehalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter oben genannter Teilnehmer-Nummer zahlen wir derzeit an Sie Rundfunkgebühren für so genannte "neuartige Rundfunkgeräte". Das Thema Gebührenpflicht und Gebührenbefreiung für PCs, Handys usw. ist rechtlich umstritten. Seit März 2006 ist beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 829/06 eine Klage anhängig. Hier wird argumentiert, dass Rundfunkgebühren für "neuartige Rundfunkgeräte" verfassungswidrig sind.

Gemäß Rechtsauffassung von akademie.de und dem Wortlaut des § 5, Abs. (3) RGebStV sind für nicht nur privat genutzte "neuartige Rundfunkgeräte" wie PCs, usw. auf einem Grundstück keine Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn sich auf dem Grundstück bereits ein anderes herkömmliches Rundfunkgerät befindet oder für einen anderen PC auf dem gleichen Grundstück bereits Rundfunkgebühren bezahlt werden. Entsprechend zahlt akademie.de für die eigenen Rechner keine Rundfunkgebühren. Und die GEZ fordert ja auch von akademie.de keine PC-Gebühren, da sich bereits in der Hausmeisterwohnung auf dem Gewerbehof ein Radio befindet.

Wegen der erheblichen rechtlichen Unklarheiten, ob überhaupt oder wann für so genannte "neuartige Rundfunkgeräte" GEZ-Gebühren zu zahlen sind, erklären wir hiermit, dass wir unsere Zahlungen für Rundfunkgebühren ab sofort nur noch unter Vorbehalt leisten.

Unsere Gebührenzahlungen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung. Sollten die Gerichte später feststellen, dass Rundfunkgebühren für PCs oder Handys verfassungswidrig sind oder PCs oder Handys in mit unserem Fall vergleichbaren Fällen nach § 5 RGebStV gebührenbefreit sind, werden wir die gezahlten GEZ-Gebühren wieder zurückfordern.

Bitte bestätigen Sie uns kurzfristig schriftlich den Erhalt dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

--- Ende ---

Erläuterungen zum Musterschreiben und zum allgemeinen Vorgehen:

Meist keine Anmelde- und Gebührenpflicht für nicht nur privat genutzte PCs. Nach Rechtsauffassung von akademie.de sind Sie bei Ihrem PC oder Handy hier meist gemäß § 5, Abs. 3 gebührenbefreit. Nach § 3, Abs. 1 müssen Sie dann nach Gesetz aber Ihren PC oder Ihr Handy bei der GEZ auch gar nicht mehr anmelden. Mehr dazu hier. Das Musterschreiben oben empfiehlt sich daher speziell für alle, die bereits PC-Rundfunkgebühren bezahlen und sich nicht selbst anwaltlich oder gerichtlich mit der GEZ herumärgern wollen.

Brief unbedingt per Einschreiben/Rückschein an GEZ schicken! Sie sollten Ihr Anschreiben an die GEZ unbedingt per Einschreiben/Rückschein versenden. Schließlich könnten Jahre vergehen, bis über den Instanzenweg die Gerichte endlich festgestellt haben, ob es überhaupt oder in welchen Fällen es rechtmäßig war, PC-Rundfunkgebühren zu erheben. Sie müssen also in ein paar Jahren gegebenenfalls beweisen, dass Sie der GEZ damals den Brief geschickt haben und ihre Zahlungen für PC-Gebühren unter Vorbehalt stellten. Am einfachsten beweisen Sie das mit der Kopie des Schreibens zusammen mit dem Beleg Einschreiben/Rückschein.

Derzeitige PC-Gebühr von 5,52 Euro ist nur "Einstiegsgebühr". Beachten Sie, dass die aktuelle Monatsgebühr von 5,52 Euro nur die "Einstiegsgebühr" in Höhe der Radiogebühr darstellt. Die PC-Gebühr wurde im Herbst 2006 nur deshalb von 17,03 Euro monatlich (Fernsehgebühr) auf 5,52 Euro herabgesetzt, weil das öffentlich-rechtliche Fernsehen im Internet nicht ausreichend anbieten konnte. Das könnte sich bald ändern. Zusätzlich steht schon jetzt fest, dass die Rundfunkgebühren noch weiter erhöht werden. Die PC-Gebühr dürfte zukünftig über das Dreifache kosten; dann sollen Sie jährlich über 200 Euro pro Jahr zahlen. Somit könnte der kostenlose Musterbrief von akademie.de Ihnen helfen, später potenziell hunderte Euro pro Jahr zu sparen.

Rechtliche Erläuterung des Vorbehalts im Musterbrief. Beachten Sie im Musterschreiben bitte im vorletzten Absatz den Satz 2: "Die Gebührenzahlungen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, allerdings mit rechtsverbindlicher Wirkung." Übersetzt bedeutet dieser Satz: Einerseits erklären Sie Ihre Gebührenzahlungen an die GEZ für rechtlich verbindlich. Dann müssen GEZ und Rundfunkanstalten Sie in Ruhe lassen, denn sie bekommen ja rechtsverbindlich Ihr Geld. Andererseits sagen Sie, dass Sie sich rechtlich nicht zur Gebührenzahlung verpflichtet fühlen, da die Rechtslage strittig ist. So ist gesichert, dass Sie Ihr Geld zurückerhalten, wenn die Gerichte später im Sinne der PC-Gebührenzahler entscheiden.

Leserzuschriften machen das Problem klar. Der Musterbrief zur Zahlung unter Vorbehalt wurde übrigens entwickelt, weil immer mehr Leser bei akademie.de nachfragten, was zu tun sei, wenn die GEZ jetzt von ihnen für PCs oder Handys Rundfunkgebühren verlangt. Aus einer Leserzuschrift an akademie.de:

"Die GEZ hat mich gerade verpflichtet, für meinen PC Rundfunkgebühren zu zahlen. Ich wohne in einer 2 1/2 Zimmer Wohnung und arbeite in einem dieser Räume freiberuflich und ganztags als Lohnsteuerberater und Buchhalter. Ich habe meinen Fernseher und ein Radio im Wohnzimmer, im Arbeitszimmer einen internetfähigen Rechner. Lasse ich die Tür auf, was IMMER der Fall ist, höre ich aus dem Wohnzimmer Musik.

Mein Rechner verfügt über keinen Lautsprecher. Hier muss ich sagen, dass ich bei meiner Arbeit sowieso keine Musik höre, auch nicht vom Internet her Filme sehe. Hier muss ich Geld verdienen und mich konzentrieren, zumal ich alleinstehend bin. Mein Rechner ist natürlich nicht privat, sondern geschäftlich. Aber jetzt zahle ich Rundfunkgebühren fürs Wohnzimmer in voller Höhe und auch noch für mein Arbeitszimmer. Ist das so korrekt? Muss ich mir das gefallen lassen? Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir hier einen Tipp geben könnten."

Quelle: Pressemitteilung akademie.de asp GmbH


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte bewarb in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige