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Die fünf wichtigsten Fragen zur Grundsicherung

Archivmeldung vom 14.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Leben in Deutschland ist teuer - zu teuer für viele ältere Leute oder für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Damit niemand in Armut leben muss, gibt es die so genannte Grundsicherung. Doch wer hat überhaupt Anspruch darauf?

Dazu im Interview Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Herr Theil, wer hat Anspruch auf Grundsicherung?

"Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung haben bedürftige Menschen, die entweder 65 Jahre alt oder dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Unsere Rentnerinnen und Rentner werden mit dem Rentenbescheid auch über die Grundsicherung informiert. Bei monatlichen Zahlbeträgen von zurzeit unter 700 Euro liegt dem Rentenbescheid vorsorglich ein Antragsformular bei. Da die Deutsche Rentenversicherung aber nicht die übrigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse kennt, kann sie im Rentenbescheid auch keine Aussage zu einem konkreten Anspruch machen. Diesen kann letztlich nur der dafür zuständige Sozialhilfeträger feststellen."

An wen kann ich mich dann wenden, um Informationen über die Grundsicherung zu erhalten?

"Erster Ansprechpartner für Fragen zur Grundsicherung ist selbstverständlich das zuständige Sozialamt. Da im Grundsicherungsrecht viele Fragen der Beurteilung des örtlichen Trägers unterliegen, zum Beispiel: Welche Aufwendungen für Wohnungen sind angemessen? ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich dort zu erkundigen. Neben den Sozialämtern informieren und beraten die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Sozialverbände. Eine verbindliche Entscheidung darüber, ob dem Antragsteller Grundsicherungsleistungen zustehen, kann aber nur das zuständige Sozialamt treffen."

Wie hoch ist die Grundsicherung?

"Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Grundsicherung nur dann, wenn der Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen oder Vermögen bestritten werden kann. Wie viel Grundsicherung man bekommt, hängt deshalb vom gesamten Einkommen und Vermögen und dem des Ehepartners ab. Das gilt auch für Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft und für eingetragene Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes. Als Faustregel gilt: Wenn das gesamte Einkommen unter rund 700 Euro liegt, sollte man prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht."

Wo kann man Grundsicherung beantragen?

"Der Antrag wird beim zuständigen Leistungsträger, also beim Sozialamt, Bereich Grundsicherung, gestellt. Wird er beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingereicht, leitet dieser ihn an das zuständige Sozialamt des Wohnortes weiter. Der Antrag ist sehr wichtig für den Beginn der Grundsicherung, denn diese beginnt erst mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wird."

Wo gibt es mehr Informationen?

"Neben den Trägern der Sozialhilfe informieren Sie auch die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung kostenlos in den wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen oder am bundesweiten kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800. Wann und wer die Grundsicherung in Anspruch nehmen kann und wie sich deren Höhe errechnet, kann zusätzlich in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: "Die Grundsicherung - Hilfe für Rentner" nachgelesen werden."

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

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