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Drohnen: So versichern Verbraucher ihr Fluggerät

Archivmeldung vom 09.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: CHECK24 GmbH Fotograf: CHECK24
Bild: CHECK24 GmbH Fotograf: CHECK24

Halter*innen von Drohnen benötigen eine Haftpflichtversicherung für ihr Fluggerät. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Denn auch wenn sie nicht für einen Schaden verantwortlich sind, weil beispielsweise die Drohne durch eine Windböe weggetragen wird und einen Verkehrsunfall verursacht, haften sie gegenüber den Geschädigten in voller Höhe.

Wird die Drohne lediglich privat genutzt, ist oft keine extra Drohnenversicherung notwendig, da ein entsprechender Versicherungsschutz in vielen Privathaftpflichtversicherungen enthalten ist. So decken bei CHECK24 rund drei Viertel aller Privathaftpflichttarife das Risiko Drohnenfliegen mittlerweile ab.

"Ist der Versicherungsvertrag schon ein paar Jahre alt, sollten Verbraucher aufpassen, denn ältere Privathaftpflichttarife versichern Drohnen häufig nicht mit", sagt Lorenz Becker, Managing Director Privathaftpflicht bei CHECK24. "Verbraucher sollten dann ihre Versicherung wechseln. Häufig erhalten sie dadurch deutlich bessere Leistungen zu oftmals günstigeren Konditionen."

Gute Privathaftpflichtversicherung mit Drohnenschutz gibt es ab 30 Euro im Jahr

Eine gute Privathaftpflichtversicherung mit Drohnenschutz ist nicht teuer. Tarife ohne Selbstbeteiligung, die mindestens die Kriterien der Stiftung Warentest erfüllen, gibt es für einen Single bereits ab 30 Euro jährlich.

Registrierungspflicht, Führerschein, Kamera: Das sollten Drohnenpiloten wissen

Neben der richtigen Versicherung sollten Drohnenpiloten auch auf folgende Punkte achten: Drohnen mit Kamera oder ab 250 Gramm müssen beim Luftfahrt-Bundesamt registriert werden. Nach der Registrierung erhalten Hobbypilot*innen eine Nummer, die an der Drohne angebracht werden muss.

Bis Ende 2022 gilt eine Übergangsfrist. Sogenannte "Bestandsdrohnen" dürfen ohne Führerschein genutzt werden, solange sie leichter sind als 500 Gramm. Für neue Drohnen ab 250 Gramm oder mit einer Maximalgeschwindigkeit von 19 Metern pro Sekunde benötigen Pilot*innen einen Kompetenznachweis. Die Prüfung kann online abgelegt werden. Bei Drohnen ab 500 Gramm ist ein großer Drohnenführerschein erforderlich.

Die maximal zulässige Flughöhe für eine Drohe beträgt 120 Meter über dem Boden. In Flugverbotszonen zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder Regierungsgebäuden dürfen Drohnen gar nicht erst abheben. Verfügt die Drohne über eine Kamera, sollten Hobbypiloten Aufnahmen von Personen niemals ohne deren Zustimmung machen. Service: Kostenlose Beratung und Vertragsverwaltung im digitalen Kundenkonto

Quelle: CHECK24 GmbH (ots)

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