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Vorsicht, Falle: Kreditkarten bergen viele Tücken

Archivmeldung vom 18.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Verborgene Kosten können bei angeblich gratis nutzbaren Kreditkarten für böse Überraschungen sorgen. Darauf weist die Verbraucher-Community dooyoo hin.

Bei vielen "Gratis"-Kreditkarten muss der Verbraucher monatlich nur einen geringen Teilbetrag der auf der Karte entstandenen Schulden zurückzahlen. Für die Restschuld zahlt der Verbraucher Zinsen, die oft deutlich teurer sind als der Dispo-Kredit auf dem Girokonto.

Tückisch wird es, wenn der Kartenanbieter lediglich per E-Mail und Onlinebanking Einblick in die Abrechnung gewährt - schnell geraten Kontostand und Restschuld auf dem Kartenkonto aus dem Blick; entsprechend böse fällt die Überraschung aus, wenn der Anbieter Zinsen oder gar Verzugsgebühren berechnet.

In den Kartenverträgen enthaltene Reise-, Schutzbrief- und Krankenversicherungen können zwar nützlich sein, sind aber für viele Kunden wegen Doppelversicherung nicht sinnvoll. Bei Meilen- und Punktesammelsystemen stehen oft stehen die gewährten Vorteile in keinem Verhältnis zu Kartenpreis und Datenschutznachteilen.

Andere Lockvögel wie Tankrabatte sind teils auf eine bestimmte Höchstmenge pro Jahr und zusätzlich auf eine bestimmte Tankstellenkette begrenzt.

Unter http://www.dooyoo.de/kreditkarten/ haben die Mitglieder der dooyoo-Community Rezensionen und Tipps zusammengetragen:

  • Bei Prüfung der Konditionen nicht nur auf Gebühren, sondern auch auf Zinsen und Zahlungsziele sowie -modalitäten achten: Hat die Karte eine unerwünschte Teilzahlungsfunktion mit überhöhten Zinsen? Muss man als Kunde Rechnungsbeträge selbst überweisen und riskiert Mahngebühren?
  • Anbieter mit monatlicher Post-Abrechnung und Bankeinzug bevorzugen
  • Bei Ein-Jahres-Gratis-Aktionen rechtzeitig vorab zur Jahresfrist kündigen
  • Zahlungsbelege aufbewahren
  • Die Hotline-Nummer des Kreditkartenanbieters mitführen, nicht aber die PIN

Quelle: dooyoo GmbH

 

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