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Pleite des Bauträgers - Darauf müssen Häuslebauer beachten

Archivmeldung vom 05.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Der Erwerb des Eigenheims stellt für die meisten Bauherren die Erfüllung eines Lebenstraums dar. Tritt allerdings der Ernstfall ein und der Bauträger meldet Insolvenz an, wird das Projekt schnell zum Albtraum. "Leider kommt es immer wieder vor, dass Baufirmen bankrottgehen. Für die zukünftigen Eigenheimbesitzer bedeutet es eine Katastrophe, denn sie verlieren viel Zeit und Geld, um den entstandenen Schaden auszugleichen", erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de.

Er fährt fort: "Die Möglichkeit der Insolvenz sollten Häuslebauer immer im Hinterkopf behalten und sich deshalb frühzeitig über ihre Rechte informieren. Auch eine gründliche Prüfung des Bauträgers vor der Auftragsvergabe verhindert im Zweifelsfall Schlimmeres".

Vorgehen bei Insolvenz

Geraten Bauherren in die prekäre Situation müssen sie einen kühlen Kopf bewahren. "Kommt es zur Insolvenz, geht es in erster Linie um Schadensbegrenzung. Denn bereits bezahlte Arbeiten werden in der Regel nicht mehr ausgeführt, sondern müssen mitunter für viel Geld von einem anderen Unternehmen übernommen werden", weiß Scharfenorth. Deshalb gilt es zunächst den Baufortschritt zu klären. Hierfür sollten Häuslebauer einen Sachverständigen hinzuziehen, der den Baubestand genaustens dokumentiert. Dieser stellt fest, welche Bauabschnitte bereits fertig sind, welche Arbeiten noch erledigt werden müssen und welchen Wert die Immobilie derzeit hat. Auch sollten sämtliche laufenden Zahlungen an den Bauträger eingestellt werden. "Ein Gespräch mit dem Insolvenzverwalter gibt darüber Auskunft, ob der bestehende Vertrag weiterhin erfüllt, ein neuer aufgesetzt wird oder ob ein anderes Unternehmen den Bau vollenden muss", so Scharfenorth weiter. Wichtig ist es auch, nicht panisch andere Handwerker zu verpflichten, denn möglicherweise wird der bestehende Vertrag vom Bauträger erfüllt und so zahlt der Häuslebauer am Ende doppelt.

Achtung bei der Wahl des Bauträgers

Um die Gefahr einer Insolvenz des Bauträgers möglichst auszuschließen, sollten sich zukünftige Eigenheimbesitzer frühzeitig genaustens über das Unternehmen informieren. Gegen die Zahlung eines Honorars können sie beispielsweise einen Blick in die Schufa werfen. Außerdem sollte die Baufirma viel Erfahrung mitbringen, eine gute Bonität besitzen und möglichst aus der Region stammen. Im besten Fall verfügt sie zudem über eine Baufertigstellungsversicherung oder eine Fertigsstellungsbürgschaft ihrer Bank. Auch die Prüfung durch einen Fachanwalt vor der Vertragsunterzeichnung schafft zusätzliche Sicherheit. Darüber hinaus ist die Zahlung nur nach Baufortschritt ratsam. So bleiben eventuelle Verluste möglichst gering. Soll das Projekt Eigenheim in die Tat umgesetzt werden, müssen sich Bauherren um die Finanzierung kümmern. Wie genau diese aussehen kann, erfahren Interessierte in einem ersten Überblick unter https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/.

Quelle: Baufi24 GmbH (ots)

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