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Wohnungswechsel - aber richtig: So nutzen Sie den Umzug zur Energiekostenoptimierung

Archivmeldung vom 30.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Neuer Job, neues Studium, neue Stadt: Mit einem Umzug beginnt meist ein neuer Lebensabschnitt. Der Neustart ist dabei eine gute Gelegenheit, sich von alten Lasten zu trennen - das gilt neben ausrangierter Kleidung und Möbeln insbesondere für Verträge.

Denn bei einem Wohnungswechsel winkt in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht, das es möglich macht, zum Beispiel teure Energieverträge frühzeitig zu beenden. Wer sich im Umzugsstress nicht um einen neuen Versorger kümmert, steht zwar in der neuen Wohnung nicht im Dunkeln, muss aber mit hohen Kosten rechnen, denn dann tritt am neuen Wohnsitz automatisch der teurere Grundversorgungs-Tarif in Kraft.

Oliver Bolay, Geschäftsführer von E WIE EINFACH, weiß: "Als Faustregel gilt: Energieverträge können immer dann gekündigt werden, wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort nicht liefert. Aber auch sonst gilt meist ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wer bisher bei den örtlichen Stadtwerken in der Grundversorgung war, kann sogar erst zwei Wochen vor Umzug kündigen.

Für alle anderen lohnt sich ein Blick in die Vertragsdetails." Ein Anbieterwechsel schont vor allem die durch den Umzug geschwächte Haushaltskasse: 200 Euro und mehr kann der Wechsel zu einem neuen Energieversorger pro Jahr einsparen. Online-Vergleichsportale zeigen die an der neuen Adresse verfügbaren Anbieter und deren Preise und in nur wenigen Klicks ist dort auch der Versorgerwechsel schnell und einfach vollzogen.

Wer hingehen bereits einen servicestarken Anbieter gefunden hat, kann den bestehenden Anschluss beim Umzug problemlos mitnehmen: "Unser Umzugsservice macht es unseren Kunden besonders einfach: Ein Anruf genügt und wir stellen Strom- und Gasvertrag einfach auf den neuen Wohnsitz um", erklärt Bolay.

Quelle: E WIE EINFACH GmbH (ots)

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