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Steuererklärung 2019: Ein halbes Jahr mehr Zeit zum Abgeben

Archivmeldung vom 15.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Steuererklärung 2019: Ein halbes Jahr mehr Zeit zum Abgeben  Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH Fotograf: VLH
Steuererklärung 2019: Ein halbes Jahr mehr Zeit zum Abgeben Bild: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH Fotograf: VLH

Bestimmte Steuerzahler haben für die Abgabe der Steuererklärung 2019 ein halbes Jahr länger Zeit, nämlich bis zum 31. August 2021. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) erklärt die wichtigsten Details.

Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfen, Homeoffice, Job-Ticket: Diese und ähnliche Themen beschäftigen Steuerberater und Steuerexperten wie Lohnsteuerhilfevereine im Auftrag ihrer Mandanten und Mitglieder aufgrund der Corona-Pandemie deutlich mehr als sonst.

Stichtag in diesem Jahr: 31. August 2021

Deshalb hat der Bundestag am 28. Januar beschlossen, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2019 um ein halbes Jahr zu verlängern, wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt wurde.

Neuer Stichtag für die Steuererklärung 2019 sollte in diesen Fällen zunächst der 31. März werden; inzwischen haben sich Bundestag und Bundesrat auf den 31. August 2021 geeinigt. In der Regel würde die Abgabefrist der Steuererklärung 2019 für beratene Steuerzahler mit Ablauf des Monats Februar enden.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH (ots)


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