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Wie schütze ich mein Geld vor staatlichem Zugriff und Entwertung?

Archivmeldung vom 09.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de
Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Die neue Sprechstunde AUF1 befasst sich mit den Fragen der AUF1-Zuseher zum Thema Vermögensvorsorge. Diese wollten vor allem wissen, wie man sein bescheidenes Vermögen am besten anlegen und so vor dem Zugriff des Staates oder der Inflation schützen könne. Zwei erfahrene Vermögensberater nahmen dazu Stellung und gaben hilfreiche Empfehlungen.

Weiter berichtet das Portal: "In der aktuellen Sendung von Sabine Petzl konnte die Moderatorin von Sprechstunde AUF1 den Mitbegründer von „Die Geldretter“, Dipl.-Ing. Christian Czurda, sowie den Verkaufsleiter der Firma „Goldkapital“, Raimund Doppler, begrüßen.

Unterschiedliche Bargeld-Obergrenze für anonymen Goldkauf

Eingangs betont Sabine Petzl die auf unter 2.000 Euro gesenkte Bargeld-Obergrenze für den anonymen Goldkauf. Dazu erklärt Raimund Doppler, dass dies nur für Deutschland gelte. Es zeige, dass der Staat die Bürger dazu zwingen wolle, in herkömmliche Vorsorgeformen zu investieren und damit in seinem Finanzsystem zu halten. In Österreich liege der Grenzwert nach wie vor bei 10.000 Euro. Erst ab diesem Betrag müsse sich in der Alpenrepublik ein Käufer des mehrwertsteuerfreien Edelmetalls ausweisen. 

Krypto-Währungen nur für Fachkundige

Während der Vermögensberater den Einstieg in Krypto-Währungen nur Fachkundigen empfiehlt, rät er – in Krisenzeiten wie diesen – für die Vermögensvorsorge zum Kauf von physischem Gold. Als Größenordnung empfiehlt er eine Feinunze bzw. einen 100-Gramm-Barren. Diese kosten gegenwärtig knapp 1.900 Euro bzw. 6.000 Euro. Wenn man nicht so viele Mittel aufbringen könne, bestehe die Möglichkeit, einer Einkaufsgemeinschaft beizutreten, wodurch monatlich etwa nur um die 30 Euro zu Buche schlügen.

Die ganze Sendung „Vorsorge: Wie schütze ich mein Geld vor staatlichem Zugriff?“ können Sie hier ansehen:

ETF-Fonds für langfristige Sparformen

Zur Sinnhaftigkeit der Anlage seines Vermögens in ETF-Fonds, um sein Kapital für längere Zeit sicher anzulegen, befragt Sabine Petzl den Mitbegründer des gemeinnützigen Vereins „Die Geldretter“, Dipl.-Ing. Christian Czurda. Dazu erklärt er: „ETF-Fonds sind Index-Fonds, die automatisch gehandelt werden.“ Dies bedeutet, dass standardmäßig ein Index gekauft werde. Alle (offenen) Fonds seien Sondervermögen, die bei Bankenpleiten ausgeschieden würden und damit vor Zugriffen der Gesellschaft und Gläubiger geschützt seien. Übereinstimmend mit seinem Vermögensberater-Kollegen erklärt er, dass es im Falle einer langfristigen Anlageoption sinnvoller sei, „in den Aktienbereich zu gehen“, da „dort die Chancen für Wertentwicklung größer sind“. Czurda gibt aber zu bedenken, dass in den heutigen „krisenbehafteten, herausfordernden Zeiten“ viele Bürger weniger auf eine ertragreiche Geldanalage schielten als vielmehr auf reine Vermögenssicherung und Erhalt der Liquidität.

Liquidität bestimmt Handlungsoptionen

In Krisenzeiten wie diesen, wo der Staat zunehmend seine Begehrlichkeiten auf die Vermögen der Bürger anmelde, sei es wichtig, so Czurda, sein Erspartes vor dem Zugriff des Fiskus effektiv zu schützen. In diesem Zusammenhang sei es von großer Bedeutung, ausreichend Liquidität zu besitzen, denn diese „bestimmt meine Handlungsoptionen“. Dies sei stets bei Anlageformen zu berücksichtigen. Außerdem müsse man dafür sorgen, dass diese „keine Verluste in der Krise erleiden“. 

Staatsanleihen sind unattraktiv

Am Beispiel der hundertjährigen österreichischen Staatsanleihe zeigt Czurda die Unsinnigkeit des Einstiegs in „konservative Sparformen“ auf. Diese sei vor einigen Jahren in Zeiten der Null-Zins-Phase eingeführt worden und sogar über dem Nennwert ausgegeben worden. Gegenwärtig betrage der Verlust zwischen 40 und 50 Prozent. Angesichts der überlangen Laufzeit wisse man ja gar nicht, welches Wirtschaftssystem in hundert Jahren bestehe. Außerdem stecke das Geld dieser Staatsanleihe zumeist in Lebensversicherungen, deren Risiken vielen unbewusst seien. Darüber hinaus wies der Vermögensberater noch auf das Versicherungsaufsichtsgesetz hin. Im Falle finanzieller Turbulenzen beim Versicherungsunternehmen sei die Finanzmarktaufsicht gezwungen, Auszahlungen zu stoppen und Leistungen herabzusetzen. Ungeachtet dessen bestehe dann nach wie vor die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Prämien zu bezahlen.

Gold und Silber als „Ersatzwährung“

Demgegenüber stellt Czurda die Vorteile des Erwerbs von physischen Edelmetallen wie Gold und Silber dar. Diese stellten eine Ersatzwährung dar. Solche Münzen oder Barren könne der Inhaber jederzeit und überall in Bargeld eintauschen. Hingegen besitze Papiergeld keinen Eigenwert, und Krypto-Währungen seien auch nicht sicher vor Wertverlust. Nur im (theoretischen) Falle eines Goldverbots könnte der Staat sogar Münzen und Barren einziehen und lediglich deren Nominalwert auszahlen. Doch auch davor könne man sich legal schützen.

Zauberwort „Nennwertfreie Individualmünzen“ (NFI) gegen mögliches Goldverbot

Denn laut Czurda gibt es eine legale Form der Vermögenssicherung im Bereich von Gold, worauf dann der Staat keinen Zugriff habe. Dies sei in weiten Kreisen unbekannt. Hierbei nannte er das Zauberwort „Nennwertfreie Individualmünzen“ (NFI). Da es in Österreich ein Scheidemünzengesetz gebe, könne der Staat in Krisenzeiten auch die von ihm – in Gestalt der Münze Österreich – herausgegebenen Philharmoniker-Münzen einziehen. 

Der „Philharmoniker“ ist im Ernstfall eine Währung

In solch einem Fall bekäme der Inhaber lediglich den aufgedruckten Nominalwert in Höhe von 100 Euro, während der Wert der Feinunze derzeit bei 1.900 Euro liegt. Schließlich handelt es sich hierbei um ein legales Zahlungsmittel und ist dieses damit „im Ernstfall eine Währung“. Im Devisengesetz stünden die Rechte der Österreichischen Nationalbank (OeNB) in Krisenfällen. Um diese Gefahren zu umgehen, könne der Bürger sogenannte nennwertfreie Individualmünzen kaufen, die kein offizielles Zahlungsmittel sind. Sie sind strenggenommen keine Münzen, sondern Medaillen, und „der ultimative Schutz gegen staatliche Zwangsmaßnahmen“. Der Staat kann diese Münzen demnach nicht – wie den „Philharmoniker“ als legales Zahlungsmittel – einziehen.

„Gold ist Inflationsschutz seit Jahrtausenden“

Auch der Vertriebsleiter der Firma Goldkapital, Raimund Doppler, empfiehlt zur Vermögensvorsorge den Kauf von Gold. Denn dieses sei faktisch das einzige Edelmetall, das mehrwertsteuerfrei zu erwerben sei. Und nach einem Jahr „Behaltedauer“ seien Kursgewinne (spekulations-)steuerfrei. Vom „Sparstrumpf“ als Form der Kapitalanlage rät Doppler ab, da man so der Teuerung vollkommen ausgesetzt sei. So halbiere sich bei rund acht Prozent Inflation das Vermögen alle fünf Jahre. Demgegenüber sei Gold der „Inflationsschutz seit Jahrtausenden“. Das Vermögen werde so jedenfalls zumindest konserviert. 

Depot im Bankschließfach unsicher

Wer sich physisches Gold anschafft, dem sei keinesfalls geraten, so Czurda, dieses in einem Bankschließfach aufzubewahren. Denn die jüngsten Beispiele hätten gezeigt, dass in besonderen Krisenzeiten – wie etwa in Griechenland oder auf Zypern vor einigen Jahren – dann auch die Geldinstitute geschlossen seien. Damit sei auch der Zugang zu den Bankschließfächern nicht möglich. Beide Vermögensberater sind sich außerdem darin einig, dass es aufgrund der geringen Zinsen und der hohen Inflation „aktive Geldvernichtung“ sei, sein Geld im „Sparstrumpf“ oder auf einem Tagesgeldkonto anzulegen. Auch die Einlagensicherung sei für größere Vermögen nur ein Scheinschutz. Aufgrund des geringen Volumens dieses Einlagensicherungsfonds sei dies offensichtlich. Ein Sparbuch sei nur bei kleineren Einlagen ein gewisser Schutz, da dieses Geld sicher sei, aber durch die Inflation weniger wert werde.

Kein Mit-, sondern Alleineigentum erwerben!

Abschließend weist Christian Czurda noch darauf hin, dass für den Fall, dass man Gold in größeren Volumina kaufe, man daran unbedingt Alleineigentum und nicht nur Miteigentum erwerben solle. Ansonsten habe man kein alleiniges Verfügungsrecht darüber. Wenn man sich nämlich, um günstigere Konditionen zu bekommen, in einer Käufergemeinschaft an großen Barren beteilige, habe man lediglich Miteigentum daran. Und dies schmälere die Handlungsoptionen, warnt der erfahrene Vermögensberater."

Quelle: AUF1

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