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Kfz-Versicherung: Wer darf hinters Steuer?

Archivmeldung vom 11.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: bagal / pixelio.de
Bild: bagal / pixelio.de

Einen Pkw darf nur fahren, wer im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben ist. Fahrberechtigte können entweder namentlich benannt oder über ihre familiäre Zugehörigkeit angegeben werden, z. B. das volljährige Kind. Daneben kann auch ein größerer Fahrerkreis eingetragen werden - beispielsweise alle Personen über 23 Jahre.

Je mehr Personen das Auto fahren, desto teurer wird die Kfz-Versicherung üblicherweise. Denn dadurch steigt statistisch das Unfallrisiko. Ein beliebiger Fahrerkreis verteuert die Kfz-Versicherung im Schnitt um 195 Prozent.1)

"Ändert sich der Fahrerkreis, beispielsweise wenn Fahranfänger*innen in die Kfz-Versicherung ihrer Eltern aufgenommen werden, lohnt sich ein Anbietervergleich", sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei CHECK24. "Denn die dann fälligen Aufschläge unterscheiden sich deutlich zwischen den einzelnen Versicherern. Häufig ist der bisherige Versicherer dann nicht mehr die günstigste Wahl."

Bei falschen Angaben drohen Beitragsanpassungen und Vertragsstrafen - Notfälle ausgenommen

Verursacht jemand einen Unfall und ist nicht in der Kfz-Versicherung eingetragen, greift die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung der Halter*innen trotzdem.

Dennoch kann es teuer werden. Denn bei Falschangaben berechnet der Kfz-Versicherer den Beitrag für das betreffende Versicherungsjahr neu und fordert den Differenzbetrag nach. Je nach Versicherer können zusätzliche Vertragsstrafen fällig werden - z. B. in Höhe eines Jahresbeitrags. Auch die Person am Steuer kann die Versicherung in Regress nehmen, bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch in voller Schadenshöhe.

Notfälle sind aber immer ausgenommen, dazu zählen beispielsweise Kreislaufprobleme auf der Autobahn. Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol gilt allerdings nicht als Notfall.

"Soll z. B. bei der Fahrt in den Urlaub eine weitere Person ans Steuer, lohnt es sich, bei der Kfz-Versicherung nachzufragen", sagt Dr. Rainer Klipp. "Bei manchen Anbietern ist es möglich, zusätzliche Fahrer*innen auch für einige Tage kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr mitzuversichern."

Quelle: CHECK24 GmbH (ots)

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