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Steuerkontrollen für Rentner - Handlungsbedarf, aber kein Grund zur Panik

Archivmeldung vom 03.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch HB

Mit der Steueridentifikationsnummer, die ab Mitte des vergangenen Jahres sukzessive allen Bürgern zugeteilt wurde, folgt für die Rentner in diesem Herbst der nächste Schritt der Finanzverwaltung. Nach der Bundestagswahl werden elektronisch alle Renten und andere Altersbezüge wie aus Direktversicherungen oder Pensionskassen an den Fiskus übermittelt.

Mit diesen Rentenbezugsmitteilungen können die Finanzämter feststellen, welche Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. Was Rentner dabei beachten sollten, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

Wichtig für alle Rentner ist, dass der Fiskus die Daten ab dem Jahr 2005 erhält. Übermittelt werden Renten und andere Leistungen der gesetzlichen und privaten Rentenversicherer. Die Kontrolle betrifft dabei nicht nur Altersrenten, sondern beispielsweise auch Hinterbliebenenbezüge und Erwerbsminderungsrenten, Auszahlungen aus Pensionskassen, Pensionsfonds, VBL-Renten und weitere Altersbezüge. Lediglich Unfallrenten aus der Berufsgenossenschaft werden nicht mitgeteilt. Diese bleiben weiterhin vollständig steuerfrei. Wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe aus dem Bundesfinanzministerium erfahren hat, werden nicht alle Rentner vorsorglich zur Steuererklärung aufgefordert, sondern nur bei entsprechend hohen Einkünften. Die Finanzämter werden voraussichtlich erst im Frühjahr 2010 diese Rentner anschreiben.

Die elektronische Übermittlung von Einnahmen ist nichts Neues. Für Arbeitnehmer werden die Daten bereits seit einigen Jahren von den Betrieben per Datensatz gemeldet und können so durch die Finanzämter überprüft werden.

Die Abgabepflicht zur Steuererklärung bedeutet jedoch nicht, dass in jedem Fall Steuern fällig werden. Viele Rentner können neben ihrer Kranken- und Pflegeversicherung weitere Kosten abziehen wie beispielsweise Spenden, Krankheitskosten, Behindertenpauschbeträge, Handwerkerrechnungen und andere Dienstleistungen im Haushalt. Nach den Erfahrungen der Vereinigten Lohnsteuerhilfe erhalten Rentner oft sogar Steuern erstattet. Das betrifft diejenigen, denen die Bank bereits Zinsabschlagsteuer von ihren Zinsen einbehalten hat. Dennoch besteht auch für diese Rentner Handlungsbedarf. Vor allem wenn Nebeneinkünfte beispielsweise aus Kapitalanlagen oder aus Vermietung hinzukommen, ist die Grenze schnell erreicht, ab der eine Steuererklärung abzugeben ist. Das gilt ebenso bei Nebentätigkeiten oder auch Firmenrenten. Diese schlagen vor allem dann zu Buche, wenn für sie eine Steuerkarte beim ehemaligen Betrieb abzugeben ist. Die Bezüge aus der früheren Beschäftigung sind dann anders als eine normale Rente nicht nur zu einem bestimmten Prozentsatz, sondern wie eine Beamtenpension vollsteuerpflichtig. Lediglich ein Versorgungsfreibetrag ist abzuziehen.

Rentner brauchen normalerweise zwar keine Strafen befürchten, wenn sie die Steuererklärung verspätet abgeben. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe rät dennoch, eine Steuererklärung rechtzeitig einzureichen. Zum einen werden Nachzahlungen verzinst, wenn bereits 15 Monate nach Ende des jeweiligen Steuerjahres vergangen sind. Vor allem aber ist es oft schwieriger, sich an alle steuermindernden Sachverhalte zu erinnern und erforderliche Belege zusammen zu stellen, je mehr Zeit verstrichen ist.

Aufgrund der unterschiedlichen Berücksichtigung der verschiedenen Altersbezüge lässt sich keine feste Höhe der Einnahmen benennen, ab der eine Steuer anfallen kann. Lediglich wenn ausschließlich gesetzliche Renten bezogen werden, können sich Rentner am Jahresbetrag von ca. 19.000 Euro pro Person orientieren, bis zu dem sie nichts befürchten brauchen. Für alle, die nach 2005 in Rente gegangen sind, fällt diese Grenze jedoch bereits niedriger aus. Rentner können sich bei weiteren Fragen an Beratungsstellen von Lohnsteuerhilfevereine wenden. Wird individuelle Hilfe benötigt, können sie die Vereine als Mitglieder im Rahmen ihrer Befugnis steuerlich betreuen. Die Vereine helfen auch bei der Beantragung von Nichtveranlagungsbescheinigungen zur Steuerfreistellung von Kapitaleinkünften.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.

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