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Hilfe unter Freunden: Wer zahlt bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto?

Archivmeldung vom 10.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GTÜ / pixelio.de
Bild: GTÜ / pixelio.de

"Kannst Du mir Dein Auto leihen?" Die wenigsten Fahrzeugbesitzer schlagen einem guten Freund diese Bitte ab. Doch wenn sie bei einem Unfall auf dem Schaden sitzen bleiben, kann das die Freundschaft auf eine harte Probe stellen. Wer unnötigen Streit vermeiden will, sollte deshalb einen Leihvertrag abschließen, rät das Infocenter der R+V Versicherung.

Crash mit teuren Folgen

Bei einem Unfall mit dem geliehenen Auto zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners genauso, als wenn der Fahrzeughalter selbst gefahren wäre. Doch dann stuft sie in der Regel den Schadenfreiheitsrabatt zurück. So entstehen dem Autobesitzer Kosten, die bei der Haftpflichtversicherung schnell einige hundert Euro pro Jahr betragen können. "Die Höhe hängt davon ab, welche Rabattstufe der Vertrag hatte und wie weit er zurückgestuft wird", sagt Karl Walter, Abteilungsdirektor Kfz-Schaden bei der R+V Versicherung. Auch auf die folgenden Jahre wirkt sich die Rückstufung aus.

Hinzu kommt die mögliche Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung. "Ist der Wagen gar nicht kaskoversichert, muss der Halter den Schaden an seinem eigenen Auto komplett selbst bezahlen", erklärt R+V-Experte Walter.

Leihvertrag bringt Klarheit

Beim Verleihen des Wagens ist es deshalb wichtig, vorher zu klären, wer für mögliche Schäden oder Strafzettel aufkommt - etwa mit einem Leihvertrag. Vorlagen hierfür finden Verbraucher im Internet, zum Beispiel bei den großen Automobilclubs. Damit es nicht zum Streit kommt, ist sinnvoll, dort auch Vorschäden wie Dellen oder Schrammen aufzulisten.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Wer bei seiner Autoversicherung als alleiniger Fahrer eingetragen ist, sollte sein Auto besser nicht verleihen. Bei einem Unfall kann die Versicherung den Vertrag umstellen und die zusätzlichen Beiträge nachfordern - auch Vertragsstrafen oder Leistungskürzungen sind möglich.
  • Autobesitzer sollten sichergehen, dass der Fahrer einen gültigen Führerschein hat. Falls nicht, muss die Kaskoversicherung bei einem Unfall nicht zahlen. Für Haftpflichtschäden kommt die Versicherung zwar in der Regel trotzdem auf, kann aber vom Fahrer und vom Versicherten einen Teil der Aufwendungen zurückfordern oder sogar eine Strafanzeige stellen.
  • Ist das Auto noch verkehrssicher? Ein Blick auf die TÜV-Plakette zeigt, ob die Hauptuntersuchung noch gültig ist.

Wann zahlt welche Versicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bei berechtigten Schadenersatzansprüchen Dritter. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschaden ab.

Die Kfz-Kaskoversicherung erstattet die Schäden am eigenen Auto. Der Umfang hängt davon ab, ob es sich um eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung handelt. Durch die Teilkasko ist das Auto beispielsweise bei Diebstahl, Brand, Explosion und Glasbruch versichert. Die Vollkasko ersetzt darüber hinaus Schäden durch selbst verschuldete Unfälle und mutwillige Beschädigung.

Quelle: R+V Infocenter (ots)

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