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Wie man einen niedrigeren Preis aushandelt

Archivmeldung vom 31.08.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Was auf orientalischen Basaren ganz normal ist, ist hier zu Lande noch immer eine Ausnahme: Nur in seltenen Fällen versuchen die Verbraucher beim Kauf von Waren einen niedrigeren Preis auszuhandeln.

Zwei Grundregeln: Man braucht Mut und eine entsprechende Verhandlungstaktik.

Regel eins: Man sollte den Händler lange Zeit im Unklaren lassen, ob man die Ware kauft. Denn je länger das Verkaufsgespräch dauert, desto größer wird die Unsicherheit beim Verkäufer. Dabei sollte man nicht hektisch werden, sondern gezielt längere Pausen machen. Beispiel: Wer einen Anzug kaufen möchte und im ersten Moment vom hohen Preis schockiert ist, sollte erst zögern, dann von der Ware überzeugt sein, aber immer wieder über den hohen Preis klagen. Mögliches Ergebnis dieser Hinhaltetaktik: Der Verkäufer verlangt weniger, weil er das lange Verkaufsgespräch zu einem guten Ende bringen möchte.

Regel zwei: Wer den Preis nach unten handeln will, sollte dies vor allem bei langlebigen Konsumgütern versuchen. So kann es sich zum Beispiel beim Kauf eines Autos lohnen, dem Autohändler zu sagen, welchen Preis man bereit ist zu zahlen. Bevor der Händler den teurer ausgezeichneten Wagen gar nicht verkauft, willigt er wahrscheinlich auch für weniger Geld ein.

Regel drei: Wer investieren will, sollte sich immer Angebote von mehreren Firmen geben lassen. Das schafft zum einen Sicherheit, ob die gewünschte Leistung - zum Beispiel beim Bau eines Bades - von unterschiedlichen Handwerkern nach ähnlichem Muster erfüllt wird. Zum anderen kann man die einzelnen Firmen unter Druck setzen. Denn es ist völlig legal, dem einen Betrieb zu sagen, dass ein anderer Betrieb die gleiche Arbeit deutlich preiswerter erfüllen würde. Auf diese Weise kann man den Preis drücken.

Regel vier: Wer über Zeitungsanzeigen, Werbespots oder das Internet auf Schnäppchen aufmerksam wird, dann aber vor Ort im Geschäft erfährt, dass bestimmte Produkte von den versprochenen Rabatten ausgenommen werden, ohne dass er das wissen konnte, sollte nicht klein beigeben, sondern den Abteilungsleiter oder eine andere Führungskraft der Firma verlangen. Im folgenden Gespräch hilft es nicht, wütend zu sein, sondern man sollte stattdessen Mitleid erzeugen. Der mögliche Effekt: Der Verkäufer zeigt Verständnis für die Enttäuschung des Kunden und gewährt womöglich einen Rabatt.

Regel fünf: Wenn ein Unternehmen oder ein Geschäft bestimmte Vereinbarungen nicht einhält und zum Beispiel eine bestellte Ware trotz mehrmaliger Versprechungen nicht termingerecht liefern kann, ist es möglich, eine Gegenleistung zu verlangen. Dies kann ein Preisnachlass bei der Rechnung sein, aber auch ein Geschenk einzufordern ist denkbar. Allerdings sollte man sich im Voraus überlegen, was man dann verlangt.

Aus der Sicht von Experten wird das Feilschen um einen besseren Preis in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Obwohl das Rabattgesetz bereits vor fünf Jahren abgeschafft worden ist und damit Preisnachlässe offiziell erlaubt sind, hätten viele Verbraucher noch immer Hemmungen vor dem Verhandeln, sagt Wirtschaftspsychologe Valentin Nowotny aus Hamburg: „Doch allmählich ändert sich diese Mentalität, auch weil das Geld in vielen Haushalten aufgrund der schlechten Wirtschaftslage knapper wird.“


Quelle: Pressemitteilung Reader’s Digest Deutschland

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