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Staatliche Förderung für wasserführende Pelletöfen deutlich ausgeweitet

Archivmeldung vom 03.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Pelletheizung eines Wohnhauses mit Brennstoffzufuhr über Schnecke (Metallrohr links)
Pelletheizung eines Wohnhauses mit Brennstoffzufuhr über Schnecke (Metallrohr links)

Foto: Florian Gerlach (Nawaro)
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zum Jahreswechsel ist eine zentrale Entscheidung des Klimakabinetts der Bundesregierung in Kraft getreten, mit der die staatliche Förderung für das Heizen mit erneuerbaren Energien deutlich ausgeweitet wird.

Neben der Solarthermie und Wärmepumpen werden insbesondere Biomasse-Anlagen gefördert, zu denen auch wasserführende Pelletöfen zählen. Seit dem 1. Januar 2020 können für die Installation eines solchen Gerätes Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden. Die Mindestförderung beträgt bis zu 35 Prozent. Darauf weist der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. hin, der auch die Hersteller moderner Feuerstätten und regenerativer Energiesysteme vertritt.

45 Prozent: Alte Ölheizung raus - Pelletofen mit Wassertasche rein

Erfolgt der Einbau bei einem Bestandsgebäude im Austausch mit einer Ölheizung, steigt der Zuschuss auf bis zu 45 Prozent der anfallenden Kosten. Zudem ist die Kombination mit anderen Fördermitteln möglich. Die Maßnahme gilt für Geräte ab einer Nennwärmeleistung von 5 kW für die thermische Nutzung. Förderfähig sind nicht nur der wasserführende Pelletofen und dessen Installation, sondern auch die damit verbundenen Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen und eine optionale Installation eines Partikelabscheiders.

Neben Privatleuten können auch Freiberufler, Kommunen und Unternehmer sowie Eigentümergemeinschaften und andere juristische Personen die Förderung erhalten. Antragsteller, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, können die Kosten einschließlich der Umsatzsteuer geltend machen. Alle Details, komplette Listen mit förderfähigen Anlagen sowie das Antragsformular sind unter www.bafa.de abrufbar.

Heizkomfort und Heißwasser auf Knopfdruck

Bei einem Pelletofen mit Wassertasche verbindet sich die Faszination des Kaminfeuers mit dem Komfort einer Zentralheizung. Die ebenso kostengünstigen wie heizstarken Holzpellets gelangen von einem integrierten Vorratstank über eine Förderschnecke in den Brennraum mit Sichtscheibe. Das Gerät erwärmt nicht nur den Aufstellraum, sondern auch gleichzeitig Wasser, das die übrige Wohnung über ein zentrales Speichersystem beheizt sowie heißes Wasser für Küche und Bad bereitstellt.

Quelle: HKI (ots)

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