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Abgefackelt: Wer zahlt bei Brandstiftung am Auto?

Archivmeldung vom 10.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Bredehorn Jens / pixelio.de
Bild: Bredehorn Jens / pixelio.de

Lodernde Flammen, heulende Sirenen, ein vollständig ausgebrannter Wagen: "Dieses Szenario sehen wir vor allem in Großstädten immer häufiger, denn die Anzahl der Brandstiftungen nimmt zu", warnt Christoph Röttger, Kfz-Schadenexperte beim Infocenter der R+V Versicherung.

Immer mehr Autos mutwillig in Brand gesetzt

Allein in Berlin gingen in diesem Jahr bereits über 300 Autos in Flammen auf. Bundesweit gehen die Schäden jedes Jahr in die Millionen. Doch wer zahlt die Rechnung, wenn ein Brandstifter zuschlägt? Im schlimmsten Fall der Fahrzeugeigentümer selbst, sofern er keine Kaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat.

"Eine Teilkaskoversicherung übernimmt in der Regel den Schaden am eigenen Auto", berichtet Röttger von der R+V Versicherung: "Das gilt auch dann, wenn der Wagen völlig ausbrennt und zu einem Totalschaden wird." Der Fahrzeugeigentümer bekommt dann im Regelfall den Wiederbeschaffungswert seines Autos ausgezahlt, also den Preis eines gleichwertigen Autos auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt. Manchmal lohnt auch ein Blick in den Versicherungsvertrag, da teilweise auch der Neu- oder Kaufpreis des Wagens erstattet wird.

Wer haftet, wenn das Feuer übergreift?

Wer trägt jedoch die Kosten, wenn das Feuer auf benachbart abgestellte Autos oder Gebäude übergreift? In diesem Fall sind der Autohalter und seine Versicherung nicht in der Pflicht zum Schadenersatz. "Der Besitzer eines durch Brandstiftung in Flammen gesetzten Autos haftet nicht für Schäden, die an anderen Autos oder Häusern entstehen", erklärt Röttger. Gefragt ist hier die Kasko-Versicherung des betroffenen Wagens, beziehungsweise die Gebäudeversicherung eines Wohnhauses. Sind diese Versicherungen nicht vorhanden, geht der Geschädigte leer aus. Es sei denn, der Brandstifter wird ermittelt und für seine Straftat haftbar gemacht.

Quelle: R+V Infocenter (ots)

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