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Sicherheit bei Online-Auktionen - sieben Grundregeln für eBay-Verkäufer

Archivmeldung vom 07.02.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.02.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Sicherheit bei eBay - das ist nicht nur für Käufer, sondern auch für Verkäufer ein wichtiges Thema. Pascal Finette, Experte für Online-Marketing, nennt sieben Grundregeln, die eBay-Verkäufer unbedingt beachten sollten.

eBay basiert auf Vertrauen - Menschen, die sich nie gesehen haben, kaufen und verkaufen hier, oft über hunderte von Kilometern hinweg, Waren von beträchtlichem Wert. Das Erstaunliche: In der überwiegenden Zahl der Fälle funktioniert das absolut reibungslos. Umso ärgerlicher für den, der dennoch Opfer von Missverständnissen, Abzockerei oder auch von Betrügereien wird.

Dabei sieht es für Verkäufer zunächst recht einfach aus. Da bei eBay Vorkasse üblich ist, muss der Verkäufer erst liefern, wenn die Bezahlung bereits erfolgt ist. Das verführt etliche Anbieter zu Sorglosigkeit, dabei können auch sie leicht über diverse Fallstricke stolpern. Pascal Finette, Experte für Online-Marketing und Vice President ChannelAdvisor Deutschland, zeigt, wie man mit ein paar Grundregeln das Risiko begrenzen kann.

1. Finger weg von ungewöhnlichen Zahlungsmethoden. Internationale Schecks können beispielsweise auch noch viele Wochen nach der Gutschrift platzen. Auch bei Lieferung in exotische Länder sollten die Alarmglocken schrillen - im Zweifelsfall lieber auf ein Geschäft verzichten.

2. Phishing-Betrüger haben ihre Aktivitäten auf Online-Plattformen erweitert und versuchen verstärkt eBay-Zugänge auszuspionieren. Deshalb: nie über zugeschickte Links auf die eBay-Site gehen, den eigenen eBay-Account regelmäßig kontrollieren und häufig das Passwort wechseln.

3. Derzeit sind einige Abmahnvereine und -anwälte in eBay höchst aktiv. Daher müssen Verkäufer alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben, zum Beispiel Widerrufsrechte, klar aufführen, sonst drohen teure Abmahnungen. Tipp von Pascal Finette: "Ein Musterangebot vom Anwalt absegnen lassen, denn es ist viel billiger, den Anwalt vorher zu konsultieren als hinterher."

4. Angebotstexte so formulieren, dass keine Missverständnisse entstehen können. Vor allem bei gebrauchten Artikeln sollte man den Zustand genau beschreiben und keine Mängel verschweigen. Andernfalls sind Ärger und zusätzliche Kosten vorprogrammiert. Tipp von Pascal Finette: "Gerade Mängel und Fehler sollte man fotografieren - dann kann niemand behaupten, er habe sich das ganz anders vorgestellt."

5. Beim Verkauf von Geräten sollte man soweit möglich Seriennummern usw. dokumentieren - sonst kann es passieren, dass als Reklamation ganz andere Geräte zurückkommen.

6. Artikel mit höherem Wert immer versichert versenden. Tipp von Pascal Finette: "Wurde unversicherter Versand vereinbart, sollte man - wenn die Auktion einen entsprechenden Preis erzielt - trotzdem versichert versenden. Es ist allemal besser, die Differenz aus eigener Tasche zu zahlen, als nachher die Habe-ich-nicht-erhalten-Diskussion zu führen."

7. Sich nicht von der Drohung mit negativen Bewertungen unter Druck setzen lassen. Dergleichen ist ein Verstoß gegen die eBay-Regeln und sollte bei gröberen Fällen bei eBay gemeldet werden.

Schließlich sollte man auch nach dem erfolgreichen Abschluss einer Transaktion vorsichtig bleiben und sich beispielsweise nicht von vermeintlich lukrativen Folgeaufträgen blenden lassen. "Die berühmten 30 Satellitenschüsseln für Weißrussland sind mit ziemlicher Sicherheit kein gutes Geschäft", sagt Pascal Finette.

Quelle: Pressemitteilung ChannelAdvisor GmbH

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