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Kieferorthopäde darf Behandlung nicht verweigern

Archivmeldung vom 08.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Ein Kieferorthopäde darf die Behandlung eines Kindes nicht verweigern, nur weil die Eltern nicht zuzahlen wollen.

Dieser ist verpflichtet, seine Arbeit auch ohne Zuzahlung anzubieten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart hin. In der Praxis sei es häufig aber so, dass Eltern abgewiesen werden, wenn sie eine Behandlung ohne Zuzahlung wünschen. Eine Zuzahlung für von der Kasse nicht bezahlte Materialien und Behandlungen könne sich auf mehrere tausend Euro summieren, so die Verbraucherschützer.

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