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Wohin mit dem Heimtier im Urlaub?

Archivmeldung vom 09.06.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Roborowski-Zwerghamster (Phodopus roborovskii)
Roborowski-Zwerghamster (Phodopus roborovskii)

Foto: Bullet
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Für Tierhalter ist es vor der gerade beginnenden Urlaubszeit oftmals eine schwere Entscheidung: Nehme ich mein Tier mit in die Ferien, oder lasse ich es betreuen? Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) gibt hilfreiche Tipps für diejenigen, die ohne ihr Tier in die Ferien fahren.

Reisende, die ihren Hund oder Katze nicht mitnehmen können, sollten sich frühzeitig erkundigen, ob Freunde oder Nachbarn das Tier versorgen können. "Unabhängig davon, ob es sich um einen privaten Kontakt oder einen professionellen Tiersitter handelt: Die Beteiligten sollten immer eine schriftliche Vereinbarung über die Inhalte und den Ablauf der Betreuung anfertigen, um mögliche Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden", rät ZZF-Präsident Norbert Holthenrich.

Alternativ bietet sich auch eine Tierpension an. Doch wie findet man die richtige? "Tierhalter können sich beispielsweise beim örtlichen Tierschutzverein, ihrem Tierarzt oder anderen Tierhaltern eine Pension empfehlen lassen", so Holthenrich. "Am besten besuchen sie diese dann im Vorfeld und lassen sich dabei auch den verpflichtenden Sachkundenachweis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes zeigen. Er ist ein erster Hinweis auf die Seriosität der Unterkunft." Auch bei Tierpensionen gilt: unbedingt eine schriftliche Vereinbarung für die Betreuung erstellen!

Halter von Kleinsäugern können sich neben Tiersitting-Angeboten auch im Zoofachhandel nach einer Pflegestelle erkundigen. Viele Fachgeschäfte bieten eine Urlaubsbetreuung der Tiere an. Zu beachten ist: Zoofachmärkte benötigen für die Aufnahme von Pflegetieren eine amtstierärztliche Genehmigung nach §11 TschG.

Aquarien können heute über das eigene Smartphone überwacht werden. Auch eine automatische Fütterung ist möglich. Allerdings empfiehlt der ZZF ab einer Woche Abwesenheit, dass ein Zoofachhändler oder hilfsbereite Nachbarn regelmäßig die Gesundheit der Fische, Wasserstand und -temperatur sowie die Filterfunktion vor Ort überprüfen.

Wenn Tierhalter ihre Tiere aussetzen, in der Wohnung zurücklassen und dann in den Urlaub fahren, machen sie sich damit nicht nur strafbar, sondern nehmen auch billigend den möglichen Tod des Tieres in Kauf. "Es gibt in unserem Land so viele Möglichkeiten für eine Urlaubsbetreuung, dass niemand sein Tier aussetzen muss", zeigt sich Holthenrich darüber verständnislos und appelliert an alle Tierhalter: "Nutzen Sie die vielfältigen Betreuungsangebote für Ihr tierisches Familienmitglied, und setzen Sie nicht sein Leben aufs Spiel."

Quelle: Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF) (ots)

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