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Heute geparkt, morgen abgeschleppt

Archivmeldung vom 16.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild
Symbolbild

Von Fotografie: Frank C. Müller, Baden-Baden - Eigenes Werk, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3242623

In vielen Innenstädten sind Autofahrer froh, wenn sie endlich einen Parkplatz ergattert haben. Doch wo heute Parken erlaubt ist, kann sich schon morgen ein Halteverbotsschild finden. Vorsicht ist vor allem geboten, wenn das Auto während des Urlaubs länger nicht bewegt wird, warnt das R+V-Infocenter.

Befristete Halteverbote jederzeit möglich

Was Autofahrer oft vergessen: Öffentlicher Verkehrsraum, wie Straßen oder frei zugängliche Parkplätze, ist nicht nur zum Parken da. "Es können jederzeit zeitlich befristete Halteverbote eingerichtet werden, etwa für Umzüge oder Bauarbeiten", sagt Rico Kretschmer, Abteilungsleiter Schadenmanagement bei der R+V Versicherung. "Die Sperrung wird durch mobile Verkehrszeichen mindestens drei Tage vorher angekündigt." Wer die Schilder missachtet oder übersieht, hat das Nachsehen - das Auto wird abgeschleppt. Die Abschleppgebühren und die Kosten für das Aufbewahren des Fahrzeugs muss der Halter zahlen.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Wer sein Fahrzeug nicht regelmäßig bewegt, sollten zweimal wöchentlich nachschauen, ob befristete Halteverbote angekündigt wurden.
  • Urlauber sollten Freunde oder Nachbarn bitten, nach dem Auto zu schauen. Dasselbe gilt bei längeren Krankenhausaufenthalten oder Dienstreisen.

Quelle: R+V Infocenter (ots)

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