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Die wichtigsten Tipps zur Mietwagenabholung und -rückgabe

Archivmeldung vom 16.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: CHECK24 GmbH Fotograf: CHECK24
Bild: CHECK24 GmbH Fotograf: CHECK24

CHECK24 hat Tipps zur Buchung, Abholung und Rückgabe von Mietwagen zusammengestellt und erklärt die richtige Verwendung hilfreicher Vergleichsfilter. Im ersten Teil ging es um Hinweise zur Buchung. Im zweiten Teil geht es weiter mit sechs wichtigen Tipps zur Abholung und Rückgabe:

8. Wartezeit verkürzen: Kunden verkürzen die Wartezeit, indem sie bei der Abholung alle notwendigen Unterlagen wie Führerschein, Kreditkarte und Mietwagen-Voucher bereithalten. Die Kaution muss mit einer Kreditkarte der Hauptfahrer hinterlegt werden, EC-/Debit-Karten werden oft nicht akzeptiert.

9. Keine unnötigen Zusatzversicherungen und Upgrades: Manchmal versuchen Vermieter, vor Ort zusätzliche Versicherungen oder Upgrades in eine höhere Fahrzeugklasse zu verkaufen. CHECK24 weist in einem Merkblatt auf unnötige Versicherungen hin und unterstützt bei Problemen auch telefonisch.

10. Vertrag kontrollieren: Mit der Unterschrift vor Ort akzeptieren Verbraucher die Vertragsbedingungen. Daher ist es wichtig, den Vertrag zuvor genau durchzulesen und bei Unklarheiten den CHECK24-Kundenservice zu kontaktieren.

11. Zustand des Fahrzeugs: Ist der Wagen bei Abholung stark verschmutzt oder hat bereits kleinere Schäden, rät CHECK24, einen anderen Wagen zu verlangen. Wenn ein Fahrzeugtausch nicht möglich ist, sollten Kunden alle Mängel fotografieren und im Mietvertrag festhalten.

12. Tankbeleg aufbewahren: Wählten Kunden eine Tankregelung, bei der sie den Tank vor Rückgabe selbst befüllen müssen, ist es sinnvoll, den Tankbeleg aufzubewahren und die Tankanzeige zu fotografieren.

13. Rückgabeprotokoll: Bei der Rückgabe empfiehlt es sich, den Zustand des Fahrzeugs genau zu untersuchen, zu fotografieren und in einem Rückgabeprotokoll festzuhalten. So kann der Vermieter später keine Schäden geltend machen, die bei der Abgabe noch nicht da waren.

Quelle: CHECK24 GmbH (ots)

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