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Sicherer Blitzschutz: Keine elektrischen Geräte nahe der Ableitung

Archivmeldung vom 05.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thomas Max Müller / pixelio.de
Bild: Thomas Max Müller / pixelio.de

Blitze auffangen und sicher ableiten ist der Sinn von Blitzschutzanlagen an Gebäuden. Die Vorrichtungen sorgen im Normalfall dafür, dass die elektrische Ladung aufgenommen und kontrolliert über die Erdungsanlage in den Boden geleitet wird, ohne dass Menschen oder elektrische Geräte in dem jeweiligen Gebäude Schaden nehmen.

"Um sicherzugehen, dass die Blitzschutzanlage im Gebäude einwandfrei funktioniert, müssen die Anlagen regelmäßig geprüft werden - im besten Fall nicht von derselben Firma, die auch die Instandsetzung durchführt", empfiehlt André Weidenthal, Experte für Elektrotechnik und Blitzschutzanlagen bei TÜV Rheinland. Die Fachkräfte von TÜV Rheinland bieten deshalb unabhängige Prüfungen solcher Blitzschutzanlagen für Sonderbauten wie beispielsweise Schulen, Bürogebäude, Hallen, Kinos oder auch Sportstadien an.

Prüfkriterien für Blitzschutzanlagen

Die Experten ermitteln den Zustand und Reparaturbedarf der gesamten Anlage. Dabei prüfen sie etwa, ob der Fangmast auf dem Dach sicher installiert ist, ob Ableitungen fehlen und ob sich in der Nähe der Leitungen elektrische Geräte befinden. "Oftmals sind Überwachungskameras oder Leuchten zu nah an der Blitzschutzanlage installiert. Dadurch kann die enorme Ladung eines Blitzes auf die Geräte überspringen und zusätzlichen Schaden in der Elektroinstallation des Gebäudes anrichten", erklärt Weidenthal. Außerdem führen die Fachleute des Prüfservices elektrische Widerstandsmessungen durch. Zu hoher Widerstand in den metallenen Leitungen weist darauf hin, dass Korrosion oder mangelhafte Verbindungen die Leitfähigkeit beeinträchtigen.

Auf Dokumentation der Blitzschutzanlage achten

Gebäude und Anlagen werden in Deutschland generell in vier verschiedene Blitzschutzklassen eingeteilt. Kindergärten, Altersheime und etwa besonders hohe Gebäude entsprechen in der Regel den Blitzschutzklassen 1 oder 2 und müssen daher einmal jährlich überprüft werden. Explosionsgefährdete Anlagen sollten zweimal pro Jahr inspiziert werden. "Gebäudebetreiber sollten auf die Dokumentation der Blitzschutzanlage achten. Diese erleichtert den Prüfern, den Verlauf der Anlage nachzuvollziehen, da der meiste Teil der Technik oft in den Wänden und im Boden verborgen ist", rät Weidenthal.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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