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Petitionsausschuss öffnet sich für Online-Petitionen

Archivmeldung vom 02.09.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.09.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Bürger, die sich mit ihren Anliegen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wenden wollen, können dies im Rahmen eines Modellversuchs nun auch per Internet tun.

Aus dem Inhalt:

Auch können Petitionen von allgemeinem Interesse öffentlich diskutiert werden.

Am heutigen Donnerstag, dem 1. September 2005, startet der Ausschuss einen Modellversuch zur Übermittlung, Mitzeichnung und Kommentierung von Online-Petitionen. Zunächst ist das Projekt auf die Dauer von zwei Jahren angelegt.

Für Petitionen von allgemeinem Interesse besteht nun zudem die Möglichkeit einer "Öffentlichen Petition", die, sofern sie angenommen wird, mit anderen in einem Forum diskutiert werden kann. Auch können so Interessierte ihrer Unterstützung durch einen Eintrag Ausdruck verleihen.


Mit dem Petitionsrecht steht für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein direkter Weg zum Parlament offen. Es gilt für jedermann: für Erwachsene wie Minderjährige, für Deutsche, Menschen anderer Herkunft, aber z.B. auch für Inhaftierte und Geschäftsunfähige.

Quelle: http://www.bundestag.de/parlament/gremien15/a02/index.html

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