Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Tipps & Tricks Allgemein Vertraute für den Ernstfall

Vertraute für den Ernstfall

Archivmeldung vom 05.12.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer eine Patientenverfügung verfasst, sollte auch an eine Vorsorgevollmacht denken. Denn die legt fest, wer für den Fall, dass man selbst keine Entscheidung mehr fällen kann, die Anweisungen der Patientenverfügung durchsetzen soll.

Auch die Entscheidung über finanzielle, rechtliche und andere persönliche Belange können in der Vorsorgevollmacht einer Person des Vertrauens übertragen werden. Eltern, Partner oder Kinder sind keineswegs automatisch dazu berechtigt. Liegt keine Vollmacht vor, kann ein Gericht einen Betreuer bestellen. "Häufig gibt es eben jemanden, dem man lieber seine persönlichen Dinge anvertraut als einem Betreuer, den das Gericht bestimmt", sagt Thomas Diehn, Leiter des Vorsorgeregisters der Bundesnotarkammer, in der "Apotheken Umschau". Ausführliche Informationen und Musterformulare einer Vorsorgevollmacht finden sich auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums (www.bmj.de) unter der Rubrik "Service" und dort unter "Publikationen".

Quelle: Wort und Bild "Apotheken Umschau"

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte endend in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige