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E-Biker brauchen speziellen Kopfschutz: Auf die Norm NTA 8776 achten

Archivmeldung vom 08.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
E-Biken - schnell, aber sicher.  Bild: "obs/Wort & Bild Verlag - Gesundheitsmeldungen/Shutterstock_Umomos"
E-Biken - schnell, aber sicher. Bild: "obs/Wort & Bild Verlag - Gesundheitsmeldungen/Shutterstock_Umomos"

E-Biker sind mit einer Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h unterwegs und damit meist deutlich schneller als nichtmotorisierte Radfahrer. Ihr Risiko, sich bei einem Sturz schwer zu verletzen, ist dadurch höher. E-Bikerinnen und Biker sollten deshalb einen Helm tragen, der die Norm NTA 8776 erfüllt und insbesondere die Schläfen und den Nacken stärker schützt als ein herkömmlicher Fahrradhelm. Das rät die Aktion Das sichere Haus (DSH), Hamburg.

Die Norm NTA 8776 gilt in Holland für motorunterstützte Fahrräder mit bis zu 45 km/h. Helme, die diese Norm erfüllen, werden aber auch in Deutschland angeboten. Die hiesige Norm für Fahrradhelme prüft nur eine Aufschlaggeschwindigkeit von 19,5 Stundenkilometern.

Quelle: DSH - Aktion Das Sichere Haus (ots)

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