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Mit Tempo 70 im Spaßbad durch die Röhre

Archivmeldung vom 19.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: T. W.  / pixelio.de
Bild: T. W. / pixelio.de

In Freizeit- und Spaßbädern herrscht vor allem in der Ferien- und Urlaubszeit Hochsaison. Damit der Schwimmbadbesuch für alle zum Vergnügen wird, gilt es, ein paar Tipps zu beachten. "Beim ersten Schwimmbadbesuch sollten Eltern ihre Kinder mit den örtlichen Gegebenheiten und Gefahrenquellen vertraut machen", empfiehlt TÜV Rheinland-Experte Hans Küpper. "So ist beispielsweise der Bereich unter den Sprungbrettern kein Spiel- und Planschbereich, in dem sich Kinder länger aufhalten sollten", sagt er.

Umgekehrt gilt: Vor dem Sprung vom Brett sicherstellen, dass sich niemand im Eintauchbereich befindet. Kinder, die nicht schwimmen können, gehören ins Nichtschwimmerbecken. Und: "Kinder rennen gerne. Da die Fliesen um das Schwimmbecken herum rutschig sind, ist die Sturz- und Verletzungsgefahr groß. Deswegen sollten Kinder Badesandalen tragen", betont er. Das Gleiche gilt für den Weg über die Liegewiese, wo Badeschuhe vor Wespenstichen und scharfkantigen Gegenständen schützen.

Auf Hinweistafeln an Rutschen achten

2013 ertranken in Deutschland 446 Menschen, 14 von ihnen in Schwimmbädern. "Vor allem kleine Kinder sind in Schwimmbädern, an Seen oder Flüssen besonders gefährdet", erklärt Hans Küpper. "Im Gegensatz zu Jugendlichen oder Erwachsenen verfallen sie in eine Art Schockstarre, sie schreien nicht, sondern ertrinken leise", so der TÜV Rheinland-Experte. Deshalb sollten Eltern ihre jüngsten Sprösslinge zu keiner Zeit aus den Augen lassen.

Das gilt auch bei Wasserrutschen. Hier rät der Experte, die Regeln am Einstieg der Rutsche genau zu lesen und zu befolgen. Die Hinweistafeln zeigen den Schwierigkeitsgrad und ab welchem Alter Rutschen erlaubt ist. Kleinkinder dürfen meistens nur sitzend und geschützt zwischen den Beinen eines Erwachsenen rutschen. "Auf schnelleren Rutschen gilt oft ein Mindestalter, da Badegäste auf ihnen sogar Tempo 70 erreichen können", weiß Hans Küpper. Sein Tipp: Immer den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhalten, um Kollisionen zu vermeiden. Bei Rutschen, die über ein Ampelsystem mit Lichtschranken verfügen, niemals bei Rotlicht starten.

Kinder von Ansaugstellen fernhalten

Immer wieder sind sie in den Schlagzeilen: Ansaugstellen unter Wasser. Für Kinder kann die Pumpe zur tödlichen Falle werden, wenn der Ansaugdruck zu hoch ist. "Es ist schon vorgekommen, dass sich Kinder mit den Haaren in den Abdeckgittern der Ansaugstellen verfangen haben und ertrunken sind", sagt Hans Küpper. Eltern sollten deshalb ihre Kinder auf die Gefahr aufmerksam machen und sie von diesem Bereich fernhalten. In öffentlichen Bädern werden Ansaugstellen regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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