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Flugstreichungen bei Air Berlin - das sind Ihre Rechte

Archivmeldung vom 06.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG
Bild: Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG

Die Zahl verspäteter oder gänzlich gestrichener Flüge bei Air Berlin hat in den letzten Wochen drastisch zugenommen. Ursache sind die wirtschaftlichen Turbulenzen bei der Fluglinie. Manche Strecken werden deshalb oft kurzfristig gestrichen, weil sie unrentabel erscheinen. "Die Schwierigkeiten bei Air Berlin dürfen nicht auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen werden. Leider kennen aber nur rund 10 Prozent der betroffenen Fluggäste ihre Rechte bei Flugausfällen." erklärt Sandra Rosenberg, COO von refund.me.

Fluglinien, die einen Flug streichen, müssen Passagiere mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Flugdatum darüber informieren. Ansonsten besteht unter Umständen ein Anspruch auf eine Ausgleichsleistung von bis zu 600 Euro.

"Betroffene Fluggäste sollten alle verfügbaren Informationen sorgfältig dokumentieren, damit sie Streichungen und Verschiebungen beweisen können. Wenn eine Fluglinie ihren Passagieren massiv Zeit stiehlt, dann muss sie dafür zahlen." sagt Sandra Rosenberg von refund.me.

Ein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn weniger als 7 Tage vorher informiert wird und der Abflug mehr als eine Stunde früher oder mehr als zwei Stunden später als geplant stattfindet.

Eine Entschädigung gibt es auch, wenn die Fluglinie 14 bis 7 Tage vor dem Abflug informiert hat und der Abflug mehr als zwei Stunden früher oder mehr als vier Stunden später als ursprünglich geplant ankommt.

Die Fluglinie muss sich auf jeden Fall um eine Ersatzbeförderung kümmern. Sollte sie dies verweigern, lohnt es sich auf jeden Fall, die entstandenen Mehrkosten für die Ersatzbeförderung bei der Airline zur Erstattung einzureichen.

Quelle: refund.me (ots)

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