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VW und Verbraucherschützer erzielen doch noch Diesel-Vergleich

Archivmeldung vom 28.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Nachdem die Gespräche zunächst gescheitert waren, haben sich der Automobilkonzern Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) im Zuge der Musterfeststellungsklage nun doch noch auf einen Vergleich geeinigt. "Nach mehrtägigen Verhandlungen haben sich der Bundesverband und Volkswagen verständigt und eine umfassende Vereinbarung geschlossen", teilte das Oberlandesgericht Braunschweig am Freitagvormittag mit.

Die Parteien hätten sich darauf geeinigt, Details zum Vergleich am Freitagnachmittag um 13 Uhr bekannt zu geben. Bis dahin hätten sie Stillschweigen vereinbart, hieß es weiter. Mitte Februar waren die Verhandlungen um einen Vergleich bei der Musterfeststellungsklage zunächst gescheitert.

Bereits Ende Januar hatten beide Seiten zwar eine grundsätzliche Einigung über die Vergleichshöhe erzielt. Seitdem stritten jedoch VW und der VZBV über eine pauschale Gebührenforderung der Anwälte, die in der Musterfeststellungsklage die Verbraucherzentrale vertreten.

ZDK begrüßt "Urteil mit Augenmaß"

Ein Urteil mit Augenmaß - so beurteilt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die gestrige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Sachen Fahrverbote. Demnach kann ein Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unverhältnismäßig sein, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für Stickstoffdioxid in Kürze eingehalten wird.

Laut dem Bundesumweltamt (UBA) hat sich im vergangenen Jahr die Luft in deutschen Städten merklich verbessert*. Demnach ist der Jahresmittelgrenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) nur noch an etwa 20 Prozent der Messstationen überschritten worden. 2018 waren es noch mehr als 40 Prozent gewesen. Erstmalig seit Inkrafttreten des Feinstaubgrenzwertes von 50 µg/m³ für das Tagesmittel im Jahre 2005 wurde dieser im vergangenen Jahr laut dem UBA an keiner deutschen Messstation überschritten.

Laut einem ZDK-Sprecher hätten dazu auch die vielfältigen Maßnahmen der Automobilwirtschaft beigetragen. Als Beispiele nannte er unter anderem die Software-Updates, den fortschreitenden Austausch älterer Dieselfahrzeuge durch Pkw mit modernen Euro 6 d-Temp-Motoren und die Möglichkeit der Hardware-Nachrüstung für ältere Dieselfahrzeuge. Darüber hinaus werde die wachsende Zahl in den Verkehr kommender Hybrid- und batterieelektrisch betriebener Fahrzeuge zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität beitragen. Vor diesem Hintergrund seien den Autofahrern und vor allem den vielen Berufspendlern mögliche Fahrverbote nicht mehr zu vermitteln, so der ZDK-Sprecher.

*http://ots.de/1ipyJ7

Quelle: dts Nachrichtenagentur / Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ots)

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