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Neue staatliche Förderung in die Selbstständigkeit

Archivmeldung vom 24.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Seit die Bundesagentur für Arbeit (BfA) die Förderungen für eine Ich-AG sowie das Überbrückungsgeld eingestellt hat, machen sich im Schnitt nur noch halb so viele Arbeitslose selbstständig wie vorher. "Dabei gab es wahrscheinlich nie eine bessere Zeit dafür als jetzt", sagt der Münchner Gründer-Coach und Autor Andreas Lutz in der aktuellen Ausgabe der Frauenzeitschrift FÜR SIE.

Hintergrund: Der neue Gründungszuschuss, den die BfA statt der bisherigen Förderungen neun und in einigen Fällen auch 15 Monate gewährt, ist für viele finanziell attraktiver als die bisherigen Förderungen.

Für eine erfolgreiche Existenzgründung empfiehlt Lutz in jedem Fall einen Businessplan, der das Gesamtkonzept des Geschäftsvorhabens detailliert beschreibt. Er ist Voraussetzung für den Gründerzuschuss und hilft bei der Kalkulation der Tragfähigkeit des Unternehmens. Ein überzeugender Businessplan muss zudem für die Gewährung eines Bankkredites oder anderer Finanzierungen vorgelegt werden. Anders als früher gibt es heute bei vielen Banken auch Mikrodarlehen. Was Rechtsform und Steuerstatus angeht, starten Gründerinnen am besten als persönlich haftende Einzelunternehmerin. Eine Anmeldung als Freiberuflerin spart zusätzlich Bürokratie.

Da Existenzgründer meist kein Marketing-Budget haben, sollten sie preisgünstige Werbung nutzen, zum Beispiel mit Hilfe eines auffälligen Firmennamens. Für Preise und Honorare empfiehlt sich ein Vergleich mit den Wettbewerbern. Einstiegspreise können sich auszahlen, wenn auf diese Weise Kunden gewonnen werden. Weitere Infos finden Gründungswillige auf www.existenzgruender.de und www.gruenderinnenagentur.de.

Quelle: Pressemitteilung FÜR SIE


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