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Inflationsrate im Juni 2023 voraussichtlich +6,4 %

Archivmeldung vom 29.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Gold überzeugt viele Anleger mit seiner hohen Wertdichte und als greifbarer Inflationsschutz in der Krise.
Gold überzeugt viele Anleger mit seiner hohen Wertdichte und als greifbarer Inflationsschutz in der Krise.

Bildrechte: Reisebank AG Fotograf: Bernward Bertram

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2023 voraussichtlich +6,4 % betragen. Gemessen wird sie als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat. Im Mai 2023 hatte die Inflationsrate bei +6,1 % gelegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach bisher vorliegenden Ergebnissen weiter mitteilt, steigen die Verbraucherpreise gegenüber Mai 2023 voraussichtlich um 0,3 %. Die Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie, oftmals auch als Kerninflation bezeichnet, beträgt voraussichtlich +5,8 % (Mai 2023: +5,4 %).

Im Juni 2023 stiegen die Preise für Nahrungsmittel im Vergleich zum Vorjahresmonat mit +13,7 % weiterhin überdurchschnittlich. Dagegen lag der Anstieg der Energiepreise mit +3,0 % auch im Juni 2023 unterhalb der Vorjahresveränderungsrate des Gesamtindex. Hintergrund ist ein Basiseffekt infolge des hohen Preisniveaus im Juni 2022, nachdem die Energiepreise im Zuge des russischen Überfalls auf die Ukraine ab März 2022 stark gestiegen waren. Auch Maßnahmen des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung, die im Verbraucherpreisindex abgebildet werden, trugen zur Abschwächung der Energiepreisentwicklung bei. Erhöhend auf die Inflationsrate wirkte dagegen die Preisentwicklung im Bereich der Dienstleistungen (+5,3 % zum Vorjahresmonat). Hier gibt es einen Basiseffekt infolge der Einführung des von Juni bis August 2022 geltenden 9-Euro-Tickets.

Inflationsrechner gibt Auskunft über persönliche Inflationsrate:

Mit dem persönlichen Inflationsrechner des Statistischen Bundesamtes können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre monatlichen Konsumausgaben für einzelne Güterbereiche entsprechend des eigenen Verbrauchsverhaltens anpassen und eine persönliche Inflationsrate berechnen.

Methodische Hinweise:

Mit den Ergebnissen für den Berichtsmonat Januar 2023 erfolgte die Umstellung des Verbraucherpreisindex von der bisherigen Basis 2015 auf das Basisjahr 2020. Über die Revision informiert ein ausführliches Hintergrundpapier, das im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar ist.

Der Verbraucherpreisindex (VPI) und der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) unterscheiden sich hinsichtlich Erfassungsbereich und Methodik. Bei der Berechnung des VPI werden anders als beim HVPI zusätzlich die Ausgaben der privaten Haushalte für selbstgenutztes Wohneigentum, für Glücksspiel und für den Rundfunkbeitrag berücksichtigt. Zudem werden die Gütergewichte des HVPI jährlich aktualisiert. Aufgrund des deutlich geringeren Gewichts für den Bereich Wohnen im HVPI, haben die Preissteigerungen anderer Güterbereiche einen größeren Einfluss auf die Entwicklung des HVPI im Vergleich zum VPI.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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