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Staatsfinanzen: Bruttoinlandsprodukt um 0,4 % gesunken

Archivmeldung vom 24.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im 4. Quartal 2022 gegenüber dem 3. Quartal 2022 – preis-, saison- und kalenderbereinigt – um 0,4 % gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, war das BIP damit um 0,2 Prozentpunkte niedriger als in der Schnellmeldung vom 30. Januar 2023 berichtet. Die Dynamik der deutschen Wirtschaft hat sich zum Jahresende deutlich abgeschwächt. In den ersten drei Quartalen des letzten Jahres konnte das Bruttoinlandsprodukt trotz schwieriger weltwirtschaftlicher Rahmenbedingungen noch zulegen (+0,8 %, +0,1 % und +0,5 %).Für das gesamte Jahr 2022 haben die neuesten Berechnungen das Wachstum von 1,8 % zum Vorjahr (kalenderbereinigt +1,9 %) bestätigt.

Einnahmen steigen um 6,4 %, Ausgaben um 4,1 % gegenüber 2021

Das Finanzierungsdefizit des Staates ergibt sich aus der Differenz zwischen Einnahmen in Höhe von 1 820,8 Milliarden Euro und Ausgaben in Höhe von 1 922,1 Milliarden Euro. Der Rückgang des Finanzierungsdefizits im Vergleich zum Vorjahr beruht insbesondere auf einem starken Anstieg der Einnahmen um 6,4 % bei einem geringeren Anstieg der Ausgaben um 4,1 %.

Bund verzeichnet Finanzierungsdefizit von 129,2 Milliarden Euro

Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit war 2022 wie bereits im Vorjahr auf das Finanzierungsdefizit des Bundes zurückzuführen. Dieses war im Zusammenhang mit neuen Entlastungspaketen als Reaktion auf die Folgen des Kriegs in der Ukraine und der Energiekrise nur leicht rückläufig. So lag das Finanzierungsdefizit des Bundes 2022 bei 129,2 Milliarden Euro, verringerte sich aber im Vergleich zum Vorjahr um 16,7 Milliarden Euro. Die Finanzierungsüberschüsse der Länder (12,4 Milliarden Euro), der Gemeinden (8,8 Milliarden Euro) und der Sozialversicherungen (6,7 Milliarden Euro) konnten im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg verzeichnen.

Starker Anstieg der Steuereinnahmen gegenüber 2021

Unter dem Einfluss der allgemeinen wirtschaftlichen Erholung nach der Corona-Krise sowie der hohen Inflation stiegen die Steuereinnahmen im Jahr 2022 um 8,0 %. Bei den Unternehmenssteuern verzeichneten insbesondere die Körperschaft- und Gewerbesteuereinnahmen deutliche Zuwächse (+11,1 % beziehungsweise +13,6 %). Die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt spiegelte sich in einem Anstieg der Lohnsteuer wider (+6,4 %). Die gestiegenen Konsumausgaben der privaten Haushalte infolge der nachlassenden Corona-Beschränkungen trugen zu einem Anstieg der Mehrwertsteuereinnahmen um 10,8 % bei.

Steigende Ausgaben im Zusammenhang mit der Energiekrise

Die Ausgaben des Staates waren im Jahr 2022 stark geprägt durch die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf den weltweiten Energiemarkt. Zwar verzeichneten die Ausgaben für Subventionen einen starken Rückgang (-34,8 %), insbesondere da verschiedene Corona-Maßnahmen wie beispielsweise die Corona-Überbrückungshilfen ausliefen. Infolge der Entlastungspakete als Reaktion auf die gestiegenen Energiepreise stiegen jedoch die laufenden Transfers um 25,4 %. Darunter fallen beispielsweise die Energiepreispauschalen für Beschäftigte sowie Rentnerinnen und Rentner. Zudem stiegen die geleisteten Vermögenstransfers (+34,2 %), unter anderem durch Maßnahmen zur Sicherstellung der Energieversorgung, wie zum Beispiel die Förderung des Aufbaus von Flüssiggasterminals oder die finanzielle Unterstützung von Energiekonzernen.

Einen starken Anstieg verzeichneten auch die Ausgaben für Leistungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit (+37,2 %), insbesondere aufgrund der finanziellen Unterstützung für die Ukraine, sowie die Zinsausgaben (+25,8 %).

Methodische Hinweise:

Die Gewährung von Krediten, Bürgschaften oder Garantien hat grundsätzlich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Finanzierungssaldo des Staates in Abgrenzung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010). Diese werden in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen nur dann defizitwirksam gebucht, wenn ein Ausfall eines Kredits bzw. die Inanspruchnahme einer Bürgschaft oder einer Garantie feststeht.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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