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E.ON und RWE dürfen sich an Stadtwerken nicht beteiligen

Archivmeldung vom 11.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Der Energiekonzern E.On darf sich laut Beschluss vom Bundesgerichtshof nicht weiter ausdehnen, denn gemeinsam mit RWE haben sie in Deutschland bereits die marktbeherrschende Position eingenommen.

Für den Energiekonzern E.On wird eine weitere Ausdehnung auf dem Markt nicht möglich sein. Der Bundesgerichtshof hat dies untersagt, weil der Konzern zusammen mit RWE bundesweit eine führende Position eingenommen hat. 

Mit dem Beschluss vom Dienstag hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs eine zusätzliche Minderheitsbeteiligung von E.On an den Stadtwerken in Eschwege strikt verboten. Auf diese Weise soll der Wettbewerb auf dem deutschen Markt für Stromversorgung vermehrt gestärkt werden und zudem im Interesse der Verbraucher sein. 

Das verkündete Urteil wird vermutlich auch Auswirkungen auf zukünftige Pläne von weiteren Fusionen des Energiekonzerns haben. E.On und RWE haben bereits Anteile von zusammen 2004 stromverteilenden Unternehmen und deshalb wurde ein zusätzliches Ausdehnen vom Bundesgerichtshof jetzt untersagt. 

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