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Staatsanwaltschaft vernahm ehemaligen VW-Vorstand Hartz

Archivmeldung vom 10.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In der so genannten "VW-Affäre" hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig am 9. Oktober 2006 das ehemalige Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG, Prof. Dr. Peter Hartz, vernommen.

Der Inhalt der Anhörung beschränkte sich auf Begünstigungen des ehemaligen Konzernbetriebsratsvorsitzenden. Zu anderen Themen wurde Hartz nicht vernommen.

Nachdem sich Hartz im Juli 2005 mit seinem Rücktritt aus dem VW-Vorstand bereits persönlich verantwortlich für in seinem Ressort angefallene Vorgänge gezeigt hatte, übernahm er jetzt auch die strafrechtliche Verantwortung bezüglich der Begünstigung des ehemaligen Konzenbetriebsratschefs. Dabei handelte es sich vor allem um Sonderbonuszahlungen. Hartz räumte gegenüber der Staatsanwaltschaft entsprechende Begünstigungen ein. Er begründete diese mit der Bedeutung des Amtes des Konzernbetriebsratsvorsitzenden in einem weltweit agierenden mitbestimmten Konzern.

Quelle: Pressemitteilung Dreesbach Kommunikation GmbH

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