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Quelle-Insolvenzverfahren eröffnet

Archivmeldung vom 17.09.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das AG - Insolvenzgericht - Essen hat durch Beschluss vom 1.9.2009 (166 IN 119/09) auf Eigenantrag das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Quelle GmbH eröffnet und damit seine örtliche Zuständigkeit festgestellt.

Für die Festlegung des Mittelpunktes der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Insolvenzschuldnerin, welcher nach § 3 Abs. 1 Satz 2 InsO für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblich ist, stützt sich das AG Essen u.a. auf ein Gutachten von Rechtsanwalt Michael Pluta.

Für die Festlegung des Mittelpunktes der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit der Insolvenzschuldnerin müsse mit der überwiegend vertretenen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur auf den Ort abgestellt werden, an dem die tatsächliche Willensbildung stattfindet, die Entscheidungen der Unternehmensleitung getroffen, dokumentiert und umgesetzt werden, wofür eine gewisse organisatorische Verfestigung zu verlangen ist. Dieser Mittelpunkt der selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit habe bei der Insolvenzschuldnerin, welche als Unternehmen im Handelsregister von Fürth eingetragen ist, die über die Primondo-Versandhandelsgruppe aber zur Arcandor AG, beide mit Sitz in Essen, gehört, im Zeitpunkt der Antragstellung in Essen gelegen, so das Gericht. In dem Gutachten wird ein reichhaltiger Kriterienkatalog aufgestellt und für Quelle durchgeprüft.

Insolvenzverwalter ist der Arcandor-Verwalter Dr. Klaus Hubert Görg. Außerdem ist u. a. ein Sonderinsolvenzverwalter bestellt worden, der die Aufgabe hat, Insolvenzforderungen von Quelle gegen andere insolvente Gesellschaften des Arcandor-Konzerns anzumelden sowie Preise für Lieferungen und Leistungen von Quelle an andere insolvente Gesellschaften des Arcandor-Konzerns zu überprüfen, auszuhandeln und ggf. neu zu vereinbaren.

Quelle:  RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH

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