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ING führt ab sofort Negativzinsen von 0,50 Prozent ein

Archivmeldung vom 04.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Steuern, Zinsen (Symbolbild)
Steuern, Zinsen (Symbolbild)

Bild: Jorma Bork / pixelio.de

Ab heute gilt bei Deutschlands größter Direktbank, der Frankfurter ING, ein sogenanntes Verwahrentgelt von 0,50 Prozent. Dies gilt für Einlagen über 100.000 Euro, die auf dem Girokonto, einem Basiskonto oder einem Tagesgeldkonto "neu" geparkt werden.

Das bedeutet gleichzeitig, dass alle bisherigen Kunden von dieser Neuregelung ausgenommen sind. Sollte ein solcher "Altkunde" jedoch ein zusätzliches Konto eröffnen und darauf Geld überweisen, gilt die gleiche Regelung. Das Verwahrentgelt wird ab 1. Februar 2021 fällig und im März 2021 erstmals vom Konto eingezogen.

"Das aktuelle Zins- und Wettbewerbsumfeld stellt unsere Kundinnen und Kunden genau wie uns selbst vor Herausforderungen. Wir konnten uns dieser Entwicklung lange widersetzen und haben die, durch hohe Geldzuflüsse in Verbindung mit dem negativen Einlagenzins der EZB entstehenden Kosten durch unser bestehendes Anlageportfolio ausgeglichen. Die Marktlage erfordert es nun, dass für Neukonten auf Einlagebeträge, die über 100.000 Euro hinausgehen, künftig ein Verwahrentgelt erhoben wird", begründet die ING diese Maßnahme.

Damit reiht sich die ING ein in die Schar von mehr als 300 Banken und Sparkassen, die bereits Verwahrentgelte berechnen, allein 214 davon im Privatkundenbereich. Beim sogenannten Verwahrentgelt gelten in der Regel bestimmte Freibeträge, die von 5.000 Euro bis zu Millionenbeträgen reichen. Neun Geldhäuser langen bereits ab dem ersten Euro zu.

Die Bank mit dem höchsten Strafzins kommt aus dem Saarland: Die Bank 1 Saar erhebt ein Verwahrentgelt in Höhe von 0,75 Prozent pro Jahr, für Neukunden bereits ab einem Freibetrag von 10.000 Euro.

Alternativen zu Strafzinsen

"Wer von Strafzinsen betroffen ist, sollte sich die Dividenden von Genossenschaftsbanken anschauen, denn hier winken noch Renditen von bis zu zehn Prozent", rät Horst Biallo, Gründer des gleichnamigen Verbraucherportals. Wie die jüngste Biallo-Recherche zu Genossenschaftsdividenden zeigt, gehen manche Banken sogar bundesweit auf Mitgliederfang - zum Beispiel die Raiffeisenbank im Hochtaunus. Für 2019 hat die Vertreterversammlung am 26. Oktober eine Dividende von 2,5 Prozent beschlossen.

Quelle: Biallo & Team GmbH (ots)

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