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Billig-Airline langt bei Gebühren und Steuern zu

Archivmeldung vom 06.06.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.06.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die irische Billig-Airline Ryanair verlangt bei Flügen aus dem Ausland von ihren Kunden mehr Steuern und Passagiergebühren, als sie selber zahlen muss. Dies berichtet das ARD Wirtschaftsmagazin [plusminus in seiner Sendung am 6. Juni ab 21:50 Uhr in der ARD.

Die Differenzen betragen zwischen einigen Cent bis zu über 12 Euro pro Flug und Passagier. Dies könnte eine Wettbewerbsverzerrung im Sinne von EU-Verordnungen darstellen. Besonders fragwürdig: Für Abflüge vom belgischen Flughafen Charleroi verlangt Ryanair 7 Euro Abgaben, die dort nach Auskunft der Pressestelle überhaupt nicht anfallen.

Erst Ende Februar dieses Jahres hatte der Radiosender SWR3 berichtet, dass Billiganbieter Ryanair, aber auch die deutschen Mitbewerber HLX und Germanwings, sogar für Abflüge in Deutschland überhöhte Gebühren auf die Flugpreise aufschlugen. Angesichts drohender Abmahnungen durch die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg wurde diese Praxis inzwischen korrigiert. Ryanair hatte überhöhte Luftsicherheitsgebühren berechnet, diese nach dem Bericht jedoch gesenkt und von einem "administrativen Fehler" gesprochen. Bei Abflügen von Deutschland entsprechen die Luftsicherheitsgebühren nun exakt den vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Sätzen.

[plusminus und SWR3 haben nun herausgefunden, dass Ryanair auf ausländischen Flughäfen an seiner umstrittenen Gebühren- und Abgabenpraxis festhält. Die Fluglinie hält ihr Vorgehen offenbar auch weiterhin für gerechtfertigt. Das Unternehmen erklärte gegenüber [plusminus: "Unser Gesamtpreis wird für jeden Passagier aufgeschlüsselt, bevor ihm gestattet wird, eine Buchung abzuschließen oder eine Zahlung zu leisten." Daher, so folgert Ryanair, "akzeptiert der Passagier auch diesen Gesamtpreis", und es bestehe kein Anspruch auf Rückerstattung.

Quelle: Pressemitteilung Das Erste

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