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Interbankenentgelte: Wettbewerbsverzerrungen durch EU-Kommission verhindern

Archivmeldung vom 18.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V. /Bild: "obs/Wirtschaftsrat der CDU e.V./Wirtschaftsrat  / Jens Schicke"
Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V. /Bild: "obs/Wirtschaftsrat der CDU e.V./Wirtschaftsrat / Jens Schicke"

"Der Vorschlag für die Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge widerspricht dem Grundsatz der Technologieoffenheit und Wettbewerbsfähigkeit, der die Basis für Innovationen in Europa bildet", erklärt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates der CDU e.V., Wolfgang Steiger. "Die EU-Kommission hat die Aufgabe, einen starken Rahmen für den europäischen Binnenmarkt zu schaffen und dafür zu sorgen, dass ein leistungsfördernder Wettbewerb - gerade in wichtigen Zukunftsmärkten - nicht behindert wird.

Der jetzt vorliegende Entwurf für die Regulierung von Entgeltmodellen ist jedoch wieder einmal ein Negativbeispiel für den Versuch, selbst in den Markt einzugreifen und einzelne Geschäftsmodelle willkürlich zu bevorzugen. Das ist eine gefährliche Entwicklung", sagte Steiger. Der Wirtschaftsrat unterstützt ausdrücklich Innovationen, die den Wettbewerb stärken, die Transparenz der Zahlvorgänge und der Kosten erhöhen und den europäischen Binnenmarkt weiter voranbringen.

Steiger weiter: "Es ist jedoch vollkommen unverständlich, warum die EU-Kommission Geschäftsmodelle wie das "Vier-Parteien-System" einseitig benachteiligt. Transparenz und ein fairer Wettbewerb lassen sich nur erreichen, wenn alle Kartensysteme, also auch die "Drei-Parteien-Systeme"  sowie digitale Geldbörsen, unter eine wirkungsvolle Regelung fallen. Beide Systeme unterscheiden sich prinzipiell nur dadurch, dass "Vier-Parteien-Systeme" ihre Zahlungsdienste in Zusammenarbeit mit den Banken des Endkunden und des Händlers anbieten. "Drei-Parteien-Systeme" verhandeln hingegen eigene proprietäre Verträge mit einzelnen Händlern und Endkunden."

Quelle: Wirtschaftsrat der CDU e.V. (ots)

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