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Steuerrechtler Thesing: Kontrolle von Geldanlagen im Ausland schwierig

Archivmeldung vom 15.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

ür den Steuerrechtler Ralf Thesing ist eine Anlage in Liechtenstein eindeutig darauf angelegt, Gelder am Fiskus vorbeizuschleusen. "Eigentlich ist es nicht der Weg, um Steuern zu sparen, sondern man muss schon sagen, es geht dann darum, Steuern zu hinterziehen", sagte der Fachanwalt für Steuerrecht beim Bund der Steuerzahler im "ZDF-Mittagsmagazin" am 15. Februar 2008.

"Letztlich werden Gelder ins Ausland transferiert, um die Erträge nicht versteuern zu müssen. Das ist der Beweggrund."

Die jetzt in die Kritik geratene LGT-Bank in Liechtenstein sei bisher beim Bund der Steuerzahler noch nicht ins Visier geraten. "Natürlich ist das Land Liechtenstein immer wieder Gegenstand solcher Berichte." Denn es sei klar, dass diese Länder, die sich dann auch bei den Ermittlungen sperrten, bevorzugt gewählt würden, erläuterte Thesing.

Grundsätzlich könne jeder mit seinem Geld dorthin gehen, wo er am meisten Ertrag erziele und wo er meine, er sei am besten aufgehoben. "Im Prinzip haben wir ja die Geldverkehrsfreiheit", betonte Thesing. "Die Problematik besteht letztlich in der Kontrolle. Normalerweise sollte jeder steuerehrlich sein und seine Erträge auch im Rahmen der Steuererklärung angeben. Wenn das nicht getan wird, stellt sich immer die Frage nach der Kontrolle. Und die ist für den deutschen Fiskus im Ausland naturgemäß sehr schwierig."

Ob die Betroffenen sich selbst anzeigen sollten, käme auf den Einzelfall an. "Die Selbstanzeige ist sicherlich ein Mittel, um Straffreiheit oder, sofern die Tat schon entdeckt ist, zumindest eine Strafmilderung zu bekommen", erklärte Thesing. Die Betroffenen wüssten ja, ob sie bei der Bank in ähnlichen Modellen investiert hätten. "Und bei denen ist es sicherlich auch angezeigt, dass man sich mit einem Berater zusammensetzt und das weitere Vorgehen bespricht - insbesondere eben, ob man bestimmte Dinge offenbart."

Quelle: ZDF

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