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Bund zahlt für Bergschäden

Archivmeldung vom 08.08.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Monatelang wurde darüber gestritten, ob die Folgekosten des Kohlebergbaus aus dem Börsenerlös der weißen RAG-Sparten zu bestreiten sind. Nun hat der RAG-Konzern das Problem auf seine Weise gelöst: Wie aus Verhandlungskreisen bekannt wurde, hat der Konzern die aus dem Börsengang zu finanzierenden Kosten so eng definiert, dass das Risiko künftiger Deckungslücken gering ist. Dies berichtet ZEIT Online.

Möglich wurde der Deal, weil sich der Konzern RAG und das Kohleland Nordrhein-Westfalen bei den Verhandlungen um die Finanzierung des Ausstiegs gegen den Bund zusammentaten. Dieser ist deshalb auch der Leidtragende. Statt der Stiftung soll nun nämlich hauptsächlich der Bund die Kosten für kohlebedingte Bodenspalten, Risse in Straßen und Gebäuden sowie andere Bergschäden tragen. Die Stiftung, die sich aus dem Erlös des für 2008 geplanten Börsengangs finanziert, ist demnach nur noch für den durcheinander geratenen Wasserhaushalt im Revier zuständig. Sie soll auf Dauer das in den alten Bergwerken aufsteigende Grundwasser abpumpen. Außerdem soll die Stiftung die Pumpen finanzieren, die nötig sind, um die Emscher und andere durch Bodensenkungen fehlgeleitete Flüsse in Richtung Rhein fließen zu lassen. Nordrhein-Westfalen unterstützte diesen Deal, weil auch das Land ein Interesse daran hat, dass die Stiftung mit ihrem Geld auskommt. Im Falle der Illiquidität müsste nämlich nicht der Bund sondern vor allem das Kohleland NRW für die Kosten haften.

Quelle: Pressemitteilung ZEIT Online

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