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Deutsche-Bank-Aufsichtsrat berät über die Rolle von Chefkontrolleur Rolf-E. Breuer in der Kirch-Affäre

Archivmeldung vom 16.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Deutsche-Bank-Aufsichtsrat berät über die Rolle von Chefkontrolleur Rolf-E. Breuer in der Kirch-Affäre, das spektakuläre Urteil des Bundesgerichtshofes vom 24. Januar 2006 und ein brisantes Gutachten, das Breuer Untreue in einem besonders schweren Fall vorwirft.

Für den Freiburger Strafrechtsprofessor Klaus Tiedemann steht die "Täter-Qualifikation" von Breuer außer Zweifel / Medienunternehmer Leo Kirch und seine Anwälte fordern die Deutsche Bank ultimativ auf, gegen Breuer "Schadenersatzansprüche gerichtlich geltend zu machen".

Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank berät in der Kirch-Affäre am 17. März über das spektakuläre Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) gegen die Deutsche Bank und seinen Chefkontrolleur Rolf-E. Breuer. Wie das Wirtschaftsmagazin 'Capital' in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, beschäftigen sich die Räte dabei auch mit einem brisanten Gutachten von Klaus Tiedemann, Ordinarius für Strafrecht an der Universität Freiburg, zu den "strafrechtlichen Auswirkungen" des BGH-Urteils, das dem Medienunternehmer Leo Kirch am 24. Januar 2006 grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch zugestanden hatte.

Bei dem Streit geht es um viele hundert Millionen Euro: Im Februar 2002 zweifelte der damalige Deutsche-Bank-Chef und Bankenpräsident gegenüber einem Reporter von Bloomberg TV die Kreditwürdigkeit von Leo Kirch und dessen Unternehmen Kirch Media öffentlich an. "Was man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Diese Aussage von einem Banker, dessen Institut selbst mit Krediten in Höhe von vielen hundert Millionen Euro bei Kirch engagiert war, musste Wirkung zeigen. Im April 2002 war Kirch gezwungen, einen Insolvenzantrag zu stellen. Im Mai dann zeigte Kirch sowohl Breuer als auch die Deutsche Bank an, unter anderem wegen des "Verrats von Geschäftsgeheimnissen".

Tiedemann, der seine 18-seitige Expertise mit Datum vom 7. März 2006 im Auftrag von Kirch anfertigte, kommt laut 'Capital' zu dem eindeutigen Schluss, dass das "Interview-Verhalten des Dr. Breuer" absolut inakzeptabel gewesen sei. Die strafrechtliche Würdigung ist für Breuer ein Desaster: Seine "Täter-Qualifikation" stehe "außer Zweifel", seine Äußerungen würden ein "gravierendes Wirtschaftsdelikt" darstellen. Wegen der hohen Schadenssumme, die der Deutschen Bank drohe, könne man von Untreue in einem "besonders schweren Fall" ausgehen. Zwar habe es über die finanzielle Lage bei Kirch Media, so Tiedemann in seinem Gutachten, in der Öffentlichkeit "detaillierte Spekulationen und Vermutungen" gegeben. Diese seien aber erst "zur Gewissheit" geworden, als der "Sprecher der Kredit gebenden Bank - mit diesem besonderen Geltungsanspruch - die Gerüchte bestätigte". Nun wollen sich die Anwälte der Deutschen Bank intensiv mit der Stichhaltigkeit der Tiedemann-Vorwürfe beschäftigen und sie gegebenenfalls widerlegen.

Die Anwälte von Leo Kirch, der überzeugt ist, dass der Banker sein Lebenswerk zerstört hat, führen in einem Schreiben an den Aufsichtsrat der Deutschen Bank aus, dass Breuer "seine persönlichen Pflichten" als Organ der Gesellschaft verletzt habe und "deshalb der Deutschen Bank zum Ersatz des gesamten, ihr daraus entstehenden Schadens verpflichtet ist". Ultimativ fordern sie den Aufsichtsrat auf, Schadenersatzansprüche gegen Breuer "gerichtlich geltend zu machen". Der Aufsichtsrat hat zugesagt, "unaufgefordert" auf das Schreiben der Kirch-Anwälte zu reagieren. Schon früher hatte er klargestellt, dass alle "Entscheidungen ohne Rücksicht auf persönliche Interessen" getroffen werden.

Quelle: Pressemitteilung 'Capital'

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