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Millionenpatentklage gegen Google und YouTube beim Landgericht Mannheim eingereicht

Archivmeldung vom 12.12.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die kalifornische Max Sound Corporation (OTCQB: MAXD) hat Anfang Dezember beim Landgericht Mannheim Klage wegen der Verletzung eines in allen wichtigen Ländern gültigen Videostreaming-Patents gegen Google Inc., Mountain View, USA, Google Commerce Ltd., Dublin, Irland, und Google Germany GmbH, Hamburg, sowie gegen die Google-Tochter YouTube, San Bruno, USA, eingereicht.

Die börsennotierte kalifornische Technologie-Firma Max Sound Corp., Erfinderin des MAX-D HD Audio Standards, ist Inhaberin einer weltweiten Lizenz des Patents EP 2 026 277, das es erlaubt, digitale Inhalte mit einer geringeren Datenkapazität und damit deutlich kostengünstiger zu versenden und zu streamen. Das Patent geht auf eine Erfindung der ebenfalls kalifornischen VSL Communications, eine Tochter der Vedanti Systems Ltd., zurück.

Max Sound Corp. und VSL Communications haben bereits auf der IFA 2014 in Berlin erste Erfolge im Kampf gegen die Patentverletzungen verzeichnen können. So hatte das Landgericht Berlin Einstweilige Verfügungen erlassen, die zwei Anbietern von Android-Produkten verbot, für deren Produkte auf der weltweit größten Unterhaltungselektronikmesse zu werben.

In der Klage beim Landgericht Mannheim macht Max Sound Corp. geltend, dass das eigene Patent durch alle Produkte auf dem Markt verletzt wird, die für Videokompression das Format H.264 benutzen. Dazu gehören insbesondere aktuelle Versionen des Google-Betriebssystems Android, welches auf vielen Mobiltelefonen und Tablet-Geräten verwendet wird. Die Klage richtet sich gegen die aktuellen Google-Produkte Nexus 5, Nexus 6, Nexus 9, Chromebook und Chromecast.

Google hatte 2010 Interesse an einer Übernahme der VSL angemeldet und im Rahmen der Prüfung der Akquisition auch umfassenden Einblick in die Videostreaming Technologie erhalten. Obgleich die Gespräche mit Google beendet wurden und alle vertraulichen Informationen wieder zurückgegeben werden mussten, hat Google das erlangte Know-How über die VSL Technologie in seinen eigenen Videoformaten benutzt, ohne eine Lizenz zu erwerben.

Max Sound Corp. sieht des Weiteren durch den Videodienst der Google-Tochter YouTube das Patent als verletzt an, in dem das neuere Format VP8 zusätzlich zu H.264 verwendet wird. In der Klage verlangt Max Sound Informationen über Gewinn und Schäden bezüglich jedes Videos, welches in einem der relevanten Formate nach Deutschland gestreamt wurde.

Eine Gerichtsentscheidung wird innerhalb der nächsten zwölf Monate erwartet.

John Blaisure, CEO von Max Sound Corp.: "Kein Unternehmen kann sich dem Recht entziehen. Wir fühlen uns absolut dazu verpflichtet, unsere IP-Werte zu sichern und zu schützen, sei es gegen kleine oder große Marktteilnehmer."

Max Sound Corp. setzt mit der neuen Klage ihre internationale Strategie zur umfassenden Durchsetzung ihrer Schutzrechte fort. Nachdem Vedanti Systems Ltd. und Max Sound Corp. bereits in den USA Klagen unter anderem gegen Google und deren Tochtergesellschaft YouTube eingereicht hatten, wird nun auch das europäische Patent durchgesetzt.

Max Sound hat mit der Durchsetzung ihrer Rechte die auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzleien ARNOLD RUESS, Düsseldorf, und WITTMANN HERNANDEZ, München, beauftragt.

Quelle: Max Sound Corporation (ots)

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